Insolvenzverfahren, Forderungen nach Prüfungsstichtag
Hallo,
wenn der Prüfungsstichtag schon rum ist, können ja noch eine gewisse Zeit Gläubiger Ihre Forderungen anmelden. Dürfen diese dann auch anmelden, das es aus angeblich unerlaubter Handlung ist? Da es man ja bis zum Prüfungsstichtag, im Insolvenzgericht eingehen sollte?
MfG
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