Wie erfährt der unterhaltspflichtige Vater, ob sein Sohn demnächst eine Ausbildung beginnt ?

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Das JA wird hier nicht helfen. Der Vater kann sich ggü. der Mutter auf den § 1686 BGB bzw § 1605 BGB berufen. Kommt sie dem nicht nach, würe das Mittel einer Auskunftsklage das wirksamste. Die Kosten dafür tüge der Unterliegende.