Wem gehört des Mietkautionskonto?

2 Antworten

Die Mietkaution ist zwar zu verzinsen, aber in der Regel wird der Vermieter dieses Konto auf seinen Namen anlegen. Damit hat Dein Freund keine Möglichkeit einen Freistellungsauftrag abzugeben. Anders ist es , wenn der Vermieter auf den Handel eingeht, dass Dein Freund das Sparkonto anlegt und dieses zur Sicherheit an den Vermieter abtritt, dann kann er eine bessere Verzinsung aushandeln und einen Freistellungsauftrag erteilen. Aber die Abtretungserklärung ist nicht gebührenfrei und somit ist es unter dem Strich nicht besser.

Wenn der Vermieter die Kaution auf ein bestimmtes Konto eingezahlt haben will, musst Du das auch so machen. Ansonsten hat er das Recht, Dir die Wohnung wieder zu kündigen. Das Kautionsguthaben gehört ihm als Pfand solange, wie Du in der Wohnung wohnst, auch, wenn das Kautionskonto auf Deinen Namen läuft. Erst bei Auszug bekommst Du das Geld mit Zinsen wieder zurück. Einen Freistellungsauftrag kannst Du dafür nicht stellen. Sieh Dir mal Deinen Mietvertrag genauer an. Dort muss alles schriftlich niedergelegt sein.