Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein
Einfahrt unzumutbar - Mietminderung möglich?

Vor fast 6 Jahren sind wir in eine Mietswohnung auf dem Land gezogen. Damals hatten unsere Vermieter uns mündlich zugesagt, dass die Einfahrt geteert wird sobald unser Nachbar mit seinem Hasubau fertig ist. Die Einfahrt ist etwa 30 Meter lang und wir wohnen in einer schneereichen Gegend. Durch den Kies können wir die Schneefräse nicht einsetzen ohne sämtliche Autos des Nachbarschaft zu beschädigen. Und 30 m schippen ist für meine Mutter auch nicht zumutbar, da sie unter Rheuma leidet. Die anfängliche Zusicherung, dass die Einfahrt geteert wird sobald er sein Haus verputzt hat (was nach Aussage der Vermieter ja in maximal 2 Jahre nach Einzug erledigt wäre. Jetzt sind es schon fast 6 Jahre!!!) ist nicht eingehalten worden Das ist allerdings noch nicht das schlimmste: Duch die Randbebauung des Nachbarn ist unsere Einfahrt so schmal geworden, dass weder ein Umzugswagen noch die Feuerwehr, ja nicht mal ein Kleinlaster ohne Probleme rein und rausfahren kann. Auf der Gemeinderatssitzung haben wir erfahren, dass diese Randbebauung gar nicht genehmigt worden ist und nur nicht abgerissen werden muss weil unsere Vermieter zugestimmt haben, es nachzugenehmigen. Außerdem lagert der Nachbar SChrott und Müll auf seinem Grundstück Nach mehrmaliger Beschwerde bei den Vermietern sagte man uns, man wolle keinen Streit, deswegen wird nichts gesagt

Ist Mietminderung hier möglich?

Miete, Mietminderung, Mietrecht
wem gehört ein haus wenn der bürge zahlen musste ?

Meine Eltern haben das Haus in dem sie wohnen auf den Namen meiner Schwester gekauft, als sie 18 wurde.Auch ein gewerbe haben sie auf ihren namen geführt welches sie verschuldet haben.Die haben ihr erzählt das sie ja keine Nachteile davon hätte und nun kam das Gegenteil heraus, Sie bekommt noch nicht mal Bafög um ihre Ausbildung zuende zu machen und die haben auf ihren Namen auch eine Menge schulden gemacht. In dem Haus direkt wohnen will meine Schwester nicht weil es zu weit zur Arbeit ist und meine Eltern leben schlimmer als Messis... (Keine Übertreibung) Mein(Stief) Großssvater , welcher Finanziell sehr gut abgesichert ist hat gebürgt damit der Kredit auch ohne Einkommen durchgeht und hatte für den fall der Fälle eine Lohnbescheinigung vorbereitet. Nun ist es so das meine Schwester das Haus abstossen will weil sie sich betrogen fühlt, unser Stiefvater sagte nur zu ihr: "Das Haus ist meine Altersvorsorge, was mit dir ist, ist mir egal..." Unser Stiefvater war aber so schlau und hat die Naivität meiner Schester ausgenutzt und sich Wohnrecht eintragen lassen. Nun hatte ich die Idee den Kredit platzen zu lassen, so das unser Großvater(der auf der Seite des Stiefvaters ist) zahlen muss, bleibt das Haus eigentum meiner Schwester und hat er hinterher Regressansprüche gegen sie ?? Auch würde ich gerne wissen ob man ihm das Wohnrecht aufgrund der Umstände absprechen kann, Danke

Bürgschaft, Hauskauf