Kfz-Versicherung - als Alleinfahrer eingetragen, wenn ich Alkohol habe und Freund fährt, was dann?
Bin bei meiner Kfz-Versicherung als Alleinfahrer eingetragen. Wenn ich nun Alkohol getrunken hätte und mein Freund fährt, was wäre dann?
2 Antworten
Man ist eigentlich gut bei dem Versicherer aufgehoben, der für solche Fälle,Du sitzt ebenfalls im Auto, das Fahren durch eine andere Person erlaubt. Die Versicherer, die es nicht machen, können natürlich nicht nachberechnen (für welchen Zeitraum, wenn es das erste Mal war), aber sie können eine komplette Jahresprämie als Strafe erheben.
Diese Thematik ist doch immer wieder Grund für Spekulationen und falsche Aussagen von Vermittlern. Die eingetragenen Fahrer sind regelmäßige Fahrer. Wenn Du krank wirst, einen Unfall hast, Dir schlecht wird oder Du zuviel getrunken hast und umsichtig das eine Mal einen Freund fahren lässt, riskierst Du NICHT den Versicherungsschutz. Die Versicherung fragt selbstverständlich nach, wer warum gefahren ist und wie oft das passiert. Bestätigt ihr beiden, dass das eine Ausnahme war, am besten noch mit Zeugen, die mitbekamen, wie Du gebeten wurdest, Dich fahren zu lassen, ist alles bestens. Diese Methode funktioniert übrigens für ganz Raffinierte maximal 2mal im Jahr, danach wird auch die Versicherung mißtrauisch bzw. kündigt. Was Kunden mit anderen Fahrern und Mehrkilometern maximal droht ist eine Neuberechnung der Prämie aufgrund der neuen Bedingungen und Nachzahlung der Prämie. Bei manchen Versicherungen gibt es noch eine Vertragsstrafe von 500-1000 EUR, das wars.