Kontoausgleich per Kreditkarte strafbar?
Ich besitze seit mehreren Jahren eine Kreditkarte, die ich bei größeren Anschaffungen benutze. Ich schichte dann quasi immer solange nach der Anschaffung das Geld um, bis ich alles runter habe.
Beispiel: Anfang Mai Kauf einer größeren Anschaffung Mitte Mai Abrechnung der Kreditkarte - Beginn neuer Abrechnungszeitraum - Bargeld via Kreditkarte am Geldautomaten Mitte Juni Abrechnung der Kreditkarte - Beginn neuer Abrechnungszeitraum - Bargeld via Kreditkarte am Geldautomaten etc bis ich quasi alles abbezahlt habe.
Zu erwähnen ist, dass ich auf einem seperaten Konto einen Betrag als Sicherung habe, ein sogenannter "Sockelbetrag" (,den ich nicht ausgeben kann), den ich pro Monat nicht überschreiten kann. Im Endeffekt gebe ich nur das Geld aus, dass ich auch besitze. Und für die Bargeldabholungen am Automaten bezahle auch ja immer Gebühren.
Nun habe ich erfahren, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist.
3 Antworten
Es entpricht im Ergebnis dem, was als Wechsel- oder Scheckreiterei strafbar ist.
Mit dem Nachweis der Hinterlegung wärst Du aber aus dem strafbaren Bereich raus, weil das Geld ja hinteregt ist. Ist nur eine teure Art ich zu finanzieren.
Hattest du damals ein Ergebnis gehabt? Ich hab nämlich jetzt die gleiche Frage
Was soll daran nicht rechtens sein? Unbenommen davon, mir erschliesst sich die oben geschilderte Vorgehensweise nicht. Wenn das Geld immer auf einem anderen Konto geparkt ist und die Anschaffungen von einem nicht oder nicht ausreichend gedecktem Kreditkartenkonto bezahlt wird gibt es nur einen der daran verdient nämlich die Bank wo das Kreditkartenkonto geführt wird. Und es gibt einen der dabei draufzahlt nämlich der Kontoinhaber in Form der Dispo-zinsen.