Reha genehmigt, Widerspruch gegen zugew. Klinik abgelehnt. Was tun ?
Mein Reha-Antrag wurde von der DRV genehmigt. Nun wurde mir eine Klinik zugewiesen, welche in den Bergen liegt. Ich bekomme jedoch Panik schon bei dem Gedanken, diese Reha in den Bergen antreten zu müssen. Ich habe es im Widerspruch begründet und auch mein behandelnder Arzt hat in einem Extra Schreiben bestätigt, daß ein Aufenthalt an der See dringend indiziert sei. Ich habe sogar zwei Kliniken vorgeschlagen , bei welchem der Träger auch die DRV ist.
Ich erhielt nach sehr kurzer Zeit eine Ablehnung meines Widerspruchs mit der Bitte um Mitteilung, ob ich nun die Reha in vorher zugewiesener Klinik antreten werde. Diese Ablehnung war ein einfaches Schreiben ohne Hinweis auf rechtsfähigen Bescheid .
Meine Frage nun:
Welche Möglichkeit habe ich dagegen anzugehen? Gibt es nicht auch ein Wahlrecht nach dem SGB IX ?
Ich wäre um Hilfe sehr dankbar
3 Antworten
Ich habe im August Widerspruch eingereicht und letzte Woche mit der Widerspruchstelle der RV telefoniert da ich bis dato noch nichts gehört hatte. Dort wurde mir gesagt, daß ein Gutachter von meinen Ärzten noch weiter Unterlagen angefordert habe.
Mir wurde empfohlen die Reha in der mir zugewiesenen Klinik anzutreten, da Widersprüche meistens ohne Erfolg wären.Ich solle in 14 Taqen nochmals nachfragen. Auf den Inhalt meines Widerspruchs wurde gar nicht eingegangen in dem Gespräch. Lg
hallo Ein Wahlrecht gibt es, auch ich habe das gleiche Problem. Bei der Krankenkasse sagte man mir aber, so einfach sei das alles nicht, mein Dispositionsrecht sei eingeschränkt und sie könnten auch noch mitreden. Da der Beitrag aber schon etwas älter ist, hat sich vielleicht schon alles erledigt? Trotzdem würde ich gern wissen, wie es weiter lief, haben Sie Widerspruch eingelegt? Vielleicht weiß auch hier ein Leser, was man nach dem abgelehnten Widerspruch noch tun kann. Ein Klinikaufenthalt gegen eigene Wahl und Gefühl und sonstige Gründe und Androhung von Repressalien wie Entzug des Krankengeldes, das hat für mich schon den Anhauch von Erzwingungshaft. lg
Hallo!
Normalerweise hat man ein Wunsch und Wahlrecht! Ich habe damals auch einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und diesen problemlos erhalten.
Ich habe dazu mal folgendes gefunden:
Wunsch- und Wahlrecht
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht...
Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Auch folgender Link könnte interessant sein:
http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf
Ach ja, ich habe damals im Antrag keine Wunschklinik genannt, aber mir hat die zugewiesene Klinik nicht zugesagt und deswegen habe ich einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und der ging, wie bereits erwähnt, ratzfatz durch. Ich würde jetzt denen nochmal schriftlich den ganzen Sachverhalt schildern, den Arzt und sein Schreiben erwähnen (vielleicht nochmal in Kopie - falls vorhanden - hinzufügen) und dann die Panik vor den Bergen denen nochmals klar und deutlich machen, denn mit Panikattacken während der Kur ist ja auch nicht gerade heilsam und macht ja dann keinen Sinn! Verstehe nicht das Theater der GRV! Kopf hoch - das wird schon!