Was kann man als Polizist alles als Werbungskosten absetzen?
Mein Mann ist Polizeibeamter und wir haben bislang unsere Steuererklärung immer von einem Steuerberater machen lassen. Da wir nur Einkünfte aus seiner Beamtentätigkeit haben, würden wir gerne einmal den Versuch wagen, unsere Steuererklärung selbst zu erstellen und uns das Geld für den Berater sparen. Was können wir alles als Werbungskosten absetzen?
3 Antworten
Die Dienstwaffe wird generell von den Ländern und dem Bund gestellt. Damit wird eine Vereinheitlichung der Dienstwaffe sichergestellt. Ansonsten kannst du alle Fahrten, die du für den Dienstherrn unternimmst, absetzen. Du musst nur aufpassen, das du genau abrechnest. Fahrten zu Lehrgängen und Weiterbildungen sind generell absetzbar (1 Fahrt hin // 1 zurück). Es kommt aber vor allem darauf an, in welchem Bundesland du angestellt bist. - Für NRW gilt unter anderem folgende Regelung: Rechtsgrundlage §§ 173, 392a AO; Erl. d. Finanzministerium/NW vom 29.08.82 (52?), S 2337 –2- VB 3 mit Bezug auf die Erl. Vom 10.12.1965, S 2172 –6- VB 2und vom 25.07.1966, S 2172 – 6 Ziff. 3, 5 Wachdienstordnung der Polizei NW. Die Polizeizulage wird als die Vergütung gesehen, welche die Mehraufwendungen, die der Außendienst mit sich bringt, zumindest teilweise abdecken soll. Ständigen Außendienst versieht, wer pro Monat mehr als 12 Tage im Außendienst tätig ist. Bei ständigem Außendienst ist die Polizeizulage zu einem Pauschbetrag von 31€ / Monat als Werbungs-kosten steuerlich absetzbar.
Ferner kannst du Wasch- und Reinigungsgänge steuerlich absetzen. (Regelung für NRW bzgl Entscheid Finanzgericht Köln) Hierbei gilt:
- Waschgänge für Bekleidung wöchentlich
- Für Jacken und Parker halbjährlich
- Kradbekleidung jährlich, sofern nicht eine Sonderreinigung vorgenommen werden muss.
Fachliteratur im Rahmen der Ausbildung/Weiterbildung
Computer im gleichen Rahmen
Telefonanschlußgebühren wegen der ständigen Erreichbarkeit (Hälfte der Grundgebühren und 20% der Gesprächskosten)
Fahrten zur Dienststelle, die außerhalb der normalen Dienstzeit sind, aber dazu dienen, die Gesunderhaltung des Beamten sicherzustellen, wenn es einen Fitneßkeller in der Dienststelle gibt.
Fahrten zu Personalversammlungen
Fahrten zum Polizeiarzt
Fahrten zu einer Sportstätte , um dort den Dienstsport zu versehen, wenn es keine Möglichkeit gibt, diesen in der DIenstzeit zu versehen
Mehr fällt mir grad nicht ein.
Was fällt an?
Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Also alles was man ausgibt um Polizist sein zu können und pünktlich zum Dienst zu erscheinen.
Entfernungspauschale
Kosten der Dienstkleidung und Reinigung
Kosten z. B. der Sicherheitsweste wenn man was dazu geben muss
Dienstwaffe (müssen die doch auch selbt zahlen, oder nicht?)
Fachliteratur
Lehrgangskosten, soweit selbst zu tragen
Beitrag Gewerkschaft
Hallo, ich habe einen Steuerbescheid bekommen, bei welchem die 31 Euro pauschal nicht anerkannt wurden. Mir ist noch geläufig, dass es zu diesem Paradebeispiel ein Urteil eines Gerichts gab. Hat das zufällig jemand und kann mir hierzu genauere Angaben machen?