Folgende Frage, ich beziehe bei erwerbsunfähigkeit grundsicherung und habe jetzt gemeinsam mit meinen Geschwistern (alle erwersfähig) ein grundstück von meinem verstorbenen Vater geerbt, wo die Hälfte aber noch meinem Onkel gehört. Kann das Sozialamt verlangen, dass das Grundstück verkauft wird? Un d wenn ja wie wird das Geld auf meine grundsicherung angerechnet? Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Müssen wir das grundstück verkaufen(erbengemeinschaft)?
Erbe,
Grundsicherung,
Sozialamt