Kindergeld nach Todesfall
Hallo,
unsere Mutter ist am Wochenende verstorben. Sie hinterlässt auch eine Tocher die im Januar 2011 erst 18 wird. Meine Schwester und ich waren heute auf der Familienkasse wegen Beantragung Kindergeld. Der Bearbeiter sagte, der leibliche Vater müsse nun den Antrag auf Kindergeld stellen. Dieser ist aber spurlos verschwunden, nicht mehr auffindbar, wenn nicht sogar selbst verstorben. Auf jeden Fall kein Kontakt. Meine Mutter hatte das alleinige Sorgerecht.
Wie kommt das Mädel an ihr Kindergeld? Was für unterschiedliche Möglichkeiten gibt es für eine Beantragung?
So viel ich weiss, fällt das Kindergeld weg, wenn Sie 18 wäre. Bei Ausbildungsbeginn, der auch ansteht wird länger gezahlt?
Vielen Dank und Gruß
3 Antworten
Geschwister können leider keinen Kindergeldantrag stellen, das müßte der leibliche Vater tun evtl. auch ein Stiefvater oder Pflegevater, ansonsten übers Jugendamt nachfragen.
Geht mal zum Jugendamt und zum Familiengericht.
Bei nur 5 Monaten bis zum 18. Geburtstag ist es meines Wissen nach mögich sie vorher schon für volljährig zu erklären, oder ein Paten von ihr zum Ergänzungspfleger Betreuer zu bestellen, weil ür die Kurze zeit das mit dem Vormund nicht lohnt.
Erstmal herzliches Beileid! Ich denke auch, ein Vormund muß her, der wird das regeln. Fragt beim Jugendamt/Vormundschaftsgericht nach. Alles Gute!