Erlischt eine Einzugsermächtigung wenn das Konto einmal nicht gedeckt war automatisch?
Muß man davon ausgehen, daß eine erteilte Einzugsermächtigung automatisch erlischt, wenn das Konto einmal nicht gedeckt war u. die Zahlung somit nicht erfolgt ist?
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Nein, meiner Meinung nach, behält eine abgegebene Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit, auch wenn w/Kontodeckung mal die Lastschrift nicht abgebucht werden konnte.
Nein eine Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch wenn das Konto einmal nicht gedeckt war. Sollte zur nächsten Fälligkeit das Konto gedeckt sein wird der Einzug ganz normal ausgeführt, allerdings wird der zuvor mangels Deckung nicht ausgeführte Zahlungsvorgang nicht nachgeholt. Das sollte der Bankkunde schon vorher lieber selbst erledigt haben.