Wie kommt man gegen Veterinäramt an
Wir haben 3 Schäferhunde, sind im Verein für Deutsche Schäferhunde, arbeiten mit den Tieren und werden auch ordnungsgemäß gehalten. Gut. Eine Tochter von 14 haben wir auch. Da ist durch einen annonymen Anruf im April2010 beim Jugendamt eingegangen, dass unsere Tochter verwahrlost sei und nix zu essen bekommt. Kind hatten se uns ins Heim gesteckt, weil ich die nicht reingelassen hatte. Bei einer zweiten Begehung des Jugendamtes haben die auch das Veterinäramt mitgebracht. Seit 4 Jahren wohnen wir hier, war immer alles so in Ordnung und jetzt soll auf einmal das nicht mehr in Ordnung sein. Angeblich wären die Zwinger keine Zwinger sondern Käfige. Ich hatte denen erklärt, dass die Tiere nur dorthin kommen, wenn wir Besuch bekommen oder mal weg müssen, wo wir sie nicht mit hin nehmen können. Bei der letzten Begehung haben die heimlich Aufnahmen gemacht, wo wir das nicht mitbekommen hatten. An diesem Tag war auch mein Bruder bei uns, der uns auch mit Rat und Tat zur Seite steht, er ist im Paragraphendschungel sehr bewandert, aber kein Anwalt und darf uns trotzdem vertreten. Wie die dann kamen, sagte ich denen direkt, dass mein Bruder auch anwesend wäre und zwar bei meiner Tochter im Zimmer wäre, wegen Anschluss eines PC's, meinten die doch tatsächlich wortwörtlich, der A..... interressiert uns nicht. Die lügen, dass sich de Balken biegen, was kann ich tun?
3 Antworten
Jede Entscheidung des Amtes, wird auch dokumentiert werden müssen und dagegen kann man dann angehen.
laßt Euch doch lieber genau sagen, was angeblich, oder tatsächlich, nicht in Ordnung ist und ändert es ggf.
Das Jugendamt hatte einen anonymen Anruf bekommen, und als ihr sie nicht reingelassen habt, seid ihr eurer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Das ein Kind ohne Vorspiel gleich ins Heim gesteckt wird, halte ich für unrealistisch, ausser im Bereich des Jugendamtes viel etwas vor, was denen Druck gemacht hat.
Das Veterinäramt ist für den Tierschutz zuständig. Zur Dokumentation Ihrer Begehung dürfen die auch Fotos machen, ob sie das heimlich machen oder nicht ist egal. Solange Sie jedoch ohne Durchsuchungsanordnung in Deinem Haus unterwegs sind, dürft Ihr sie auch rauswerfen.
Ob Dein Bruder anwesend ist, oder nicht interessiert in dem Zusammenhang wirklich niemanden.
Letzten Endes erhaltet Ihr sowohl vom Jugendamt, als auch vom Veterinäramt einen Bescheid oder eine Verfügung oder etwas anderes. Selbst wenn in einem Realakt sofort Kinder oder Hunde entfernt werden, ist der zugehörige Verwaltungsakt noch zuzustellen. In diesem Verwaltungsakt ist eine Rechtsmittelbelehrung drin, wo und in welcher Form Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt werden kann. Dass müsste aber auch der sehr bewanderte Bruder wissen.
In welchem Punkt wurdest Du jetzt von irgendeinem Amtsträger belogen?
Das tun sie leider doch und man ist dann sehr Hilflos, vor allen bei Alleinerziehenden sehr gerne und sehr Frech sie haben doch nun Zeit für sich und kommen zur Ruhe. Sie können sie ja Besuchen und umgekehrt auch. Ich glaub das auch heut noch solche dreiste Mitarbeiter gibt. geschehen vor mehr als zwanzig Jahren, sind sie Volljährig werden sie Alein gelassen und man ist gut genug ihre Scherben zu richten.