Entfernungspauschale/Reisekosten als Arbeitnehmer und nebenberuflicher Freiberuflichkeit
Ich bin als Physiotherapeut in einem Krankenhaus angestellt und besuche 2-3 x Woche Patienten zu Hause, die ich selbständig über eine Krankengymnastik-Praxis abrechne. Mein typischer Arbeitstag sieht ungefähr so aus: Ich starte zu Hause, fahre ins Krankenhaus, von dort zum Patienten A, dann zum Patienten B und nach Hause. Wie kann ich die Fahrten zu meinen Hauspatienten als Betriebsausgaben abrechnen? Bei den Fahrten zu meinem Arbeitgeber bediene ich mich bereits der Entfernungspauschale. Alle Wege lege ich übrigens mit öffentl. Verkehrsmitteln zurück und habe eine Monatskarte, die zu einem kleinen Teil (ca. 10 Euro) von meinem Arbeitgeber bezuschusst, aber zum größten Teil vom mir bezahlt wird (ca. 60 Euro).
1 Antwort
Da wird die Abgrenzung wegen der geringen Beträge schon schwierig.
Die gesamte Monatskarte belastet Dich mit 50,- Euro (abzüglich Zuschuss). Da bleiben neben den Fartn zur Arbeit gerade mal evtl. 20 % für Betriebsfahrten (10,- Euro).
setze einfach mal 50 % der Kosten für die Monatskarte in Deine EÜ-Rechnung und warte ab was passiert. vermutlich wird sich um den kleinen Betrag keiner kümmern, selbst wenn Du geprüft wirst.