Einbruch 1. Stock mit Leiter?_Versicherung zahlt nicht
Hallo,bei uns ist in einem Mehrfamilienhaus über den Balkon(3m Höhe) in den 1. Stock eingebrochen worden. Wir nehmen an über eine Leiter,diese wurde aber nicht gefunden. Es wurden 2 Kartons mit Märklin gestohlen. Die Hausrat will nicht zahlen, weil es ungewöhnlich sei in einem belebten Gebiet in einen 3m hohen Balkon einzubrechen. Die Nachbarn oder so hätten es mitbekommen müssen.Und es wurde nur der Schden an der Tür,aber keine Leiter etc. gefunden.
Ist da so richtig??
Rausgekommen sind sie aus der verschlossen Haustür mittels 2 Schlüssel der im Flur war.
Auch das bemängelt die Versicherung.
1 Antwort
Die Ablehung sehe ich als Blödsinn an! Sie scheint entweder von einer kaufmännischen Kraft, oder von einem sonstigen HiWi verfasst worden zu sein. Nicht aber von einem qualifizierten Schadenregulierer.
Wenn die Täter mit einem Zweitschlüssel das Objekt VERLASSEN, so ist dies überhaupt keine Anlaß zum bemängeln.
Wenn zum Eindringen ein erhebliches Hindernis überwunden werden muß - und dazu zählt ein 3m Balkon - so liegt sicher kein "einfacher Diebstahl", sondern Einbruchdiebstahl vor.
Allerdings wäre es schon notwendig, eindeutige Einbruchspuren an der Balkontür festzustellen; denn einfaches Eindringen durch geöffnete Tür, könnte euch als grob fahrlässig angekreidet werden.