Einbruch 1. Stock mit Leiter?_Versicherung zahlt nicht

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Die Ablehung sehe ich als Blödsinn an! Sie scheint entweder von einer kaufmännischen Kraft, oder von einem sonstigen HiWi verfasst worden zu sein. Nicht aber von einem qualifizierten Schadenregulierer.

Wenn die Täter mit einem Zweitschlüssel das Objekt VERLASSEN, so ist dies überhaupt keine Anlaß zum bemängeln.

Wenn zum Eindringen ein erhebliches Hindernis überwunden werden muß - und dazu zählt ein 3m Balkon - so liegt sicher kein "einfacher Diebstahl", sondern Einbruchdiebstahl vor.

Allerdings wäre es schon notwendig, eindeutige Einbruchspuren an der Balkontür festzustellen; denn einfaches Eindringen durch geöffnete Tür, könnte euch als grob fahrlässig angekreidet werden.