Kann man sich wehren, wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, weil Vermögen verschenkt?
Kann man sich wehren, wenn ein pflichtteilsberechtiger Sohn des Erblasser leer ausgeht, weil er kurz vor seinem Tod dem Sohn seiner Tochter ein ganzes Haus unentgeltlich überschrieben hat und dies praktisch das ganze Vermögen darstell? Die Tochter hat auf ihr Erbe und ihren Pflichtteil notariell verzichtet. Es gibt nur die zwei Pflichtteilsberechtigten; die Frau des Erblassers ist bereits längere Zeit schon verstorben. Es sind auch ihre beiden Kinder, wobei also nur der Sohn der Tochter alles erhalten hat. Ein Testament hat der verstorbene Vater nicht mehr gemacht.
2 Antworten
Schenkungen innerhlab der letzten 10 Jahre zählen mit zum Erbe (pro Jahr immer 1/10 weniger).
Da Du "kürzlich" chreibst, ist es wohl so, das der Sohn Anpruch auf 25 % Ausgleich hat (1/2 vom geetzlichen Erbe).
Ja, du kannst dich wehren. Dafür hilft nämlich der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Da der Sohn bzw. Enkel alles unentgeltlich zugewandt erhielt, kann der Übergangene direkt an ihn seine Forderung stellen, so also in Höhe seines Pflichtteils. Wichtig ist, dass, wie die Vorbeantworter richtig festgestellt haben, die 10-Jahresfrist für die Schenkung noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten geht nichts mehr.