unfallrente von bg

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Renten Renten sind Einkommen, die bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden. Unerheblich ist ob es eine gesetzliche oder private Rente ist. Das gilt uneingeschränkt für Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten. Bei Unfallrenten oder Versorgungsrenten wird der Teil der Renten nicht als unterhaltsrelevantes Einkommen berücksichtigt, mit dem keine Mehraufwendungen, bedingt durch den Versicherungsfall, für den eigenen Unterhalt gedeckt werden, etwa medizinische Hilfsmittel.

http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsberechnung-einkommen.html