"Übertragbarkeit" einer Gutschrift ?
Hintergrund: Wir haben einen Gartentisch für 699,- € gekauft. Dieser Tisch sollte angeblich eine kratzfeste Oberfläche haben. Nach sehr kurzer Zeit hatte der Tisch aber Kratzer. Trotz äußerst geringer Nutzung. Die Kratzer sind nur bei Sonnenlicht zu sehen. Wir haben Wandlung beantragt. Das Möbelhaus hat auf einen Ersatz oder einer Gutschrift bestanden. Wir wollen aber in diesem Möbelhaus nichts mehr kaufen! Aufgrund einer glücklichen Fügung, kann ein Verwandter die Gutschrift verwenden. Sonst hätten wir einen Juristen eingeschaltet. Die Gutschrift ist aber auf meinen Namen ausgestellt, und ist nicht übertragbar oder in bar auszuzahlen. Wenn nun der Verwandte einen Artikel kauft und wir diese Gutschrift vorlegen, darf das Möbelhaus das ablehnen? Muss der neue Artikel auf meinen Namen gekauft werden? (Bei Möbeln wird ja oft ein Kaufvertrag ausgestellt) D.h. ich wäre Eigentümer des Artikels?
Was sagt die Rechtsprechung dazu? Hat jemand Erfahrungen?
Ich möchte dieses Möbelhaus eigentlich nie wieder betreten und habe keine Lust im Falle eines erneuten Problems mit diesem Haus wieder im Klinsch zu liegen. Die halten uns eh schon für "Bescheuert". ;-)
Wenn wir über 69 € reden würden, hätte ich mich mit dem Ar... drauf gesetzt. Aber nicht bei 699,- €.
Danke und Gruß
AK