Angebot Immobilie mit Erbpacht. Was passiert, wenn der Vertrag ausläuft?
Wir haben ein Angebot für eine Immobilie erhalten, die uns sehr gut gefällt. Allerdings gehört das Grundstück der Kirche. Was passiert, wenn der Vertrag ausläuft? Müssen wir ggf. das Haus abreißen?
3 Antworten
Nach Ablauf der Frist fällt alles, auch das Gebäude an Mutter Kirche zurück. Für das Gebäude muss Mutter Kirche entschädigen, aber zu welchem Kurs ? Verkehrswert, Zeitwert ???
Wenn der Erbpachtvertrag wirklich 99 Jahre läuft können sich damit die ERben herumschlagen, so etwa wie nach mir die Sintflut.
Man kann das aber vorher vertraglich regeln und beispielsweise ein Vorkaufsrecht für das Grundstück in den Vertrag hineinschreiben. Vermutlich wird aber genau das die Kirche nicht wollen, dann kommt es auf die Formulierung an, was passiert, wenn der Vertrag ausläuft.
Nein, dass Haus geht in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Er muss eine Entschädigung zahlen.
Ferner ist die Kirche berechtigt, den Erbbauzins anzupassen (zu erhöhen). Nach Ablauf des Vertrages kann die Kirche das Gebäude übernehmen. Im Vertrag ist festgehalten wie hoch die zu zahlende Entschädigung ist. Z.B. 70 % des Verkehrswertes. Entschädigt werden jedoch nur Gebäudeteile, die mit Genehmigung der Kirche errichtet wurden. Es ist deshalb wichtig, den mit der Kirche abgeschlossenen Erbbauvertrag vor dem Kauf genau durchzulesen.