Kunstförderung versteuern?

Guten Tag, ich habe gleich 2 Fragen und würde mich sehr über Antworten freuen. Für ein Kunstprojekt hat meine Künstlergruppe (bestehend aus 3 Personen) eine Förderung von 12.000€ erhalten. Da die anderen aus der Gruppe momentan Harz 4 beziehen ist das Geld der Einfachheit halber auf mein Konto gegangen. Ich bin Studentin, erhalte Geld von meinen Eltern und jobbe zusätzlich für ca. 300€ im Monat. Die 12.000€ werden komplett in das Projekt fließen. Wir erhalten keinerlei Arbeitslohn oder ähnliches. Wir müssen natürlich bei der Abrechnung des Projektes (für die Kunstförderung) komplett nachweisen, dass die gesamte Summe in das Projekt geflossen ist und für was das Geld konkret ausgegeben wurde.

  1. Muss ich das Geld versteuern bzw. in meiner Umsatzsteuererklärung angeben? Ich zahle nicht mal Umsatzsteuer da ich immer darunterfalle und weniger verdiene. Aber mit den 12.000 wäre ist diesmal über dem Satz. Außerdem verdine ich die 12.000€ ja nicht, da wir sie ja komplett ins Projekt investieren müssen und der Betrag nur ca.3 Monate auf meinem Konto ist bis er ausgegeben ist.

  2. Für unser Projekt wollen wir mit Komparsen arbeiten.Diese würden ca. 100€ verdienen.Die wenigsten haben eine Steuernr. und können Rechnungen schreiben. Wie können wir diese Abrechnen? Können wir uns z.B. von Jedem ein Quittung ausstellen lassen?

Herzliche Grüße! A.Antoni

Steuerberatung, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung, versteuern
Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

Liebes Forum,

Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:

1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?

2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...

3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).

Danke schon einmal für jede Hilfe.

Rentenversicherung, Nachhilfe, Sozialversicherung
Tod meines Vaters. Ich bin einfach übergangen worden.

Vor 5 Jahren starb mein Vater. Mein Bruder wurde daraufhin als Erbe der gemeinsamen Firma meiner Eltern eingesetzt. Dafür muss er bis an das Lebensende meiner Mutter eine Rente an sie bezahlen. Das alles habe ich (Schwester ) nur mündlich von meinem Bruder und Mutter erfahren. Ich weiß weder, welches Vermögen an meinen Bruder über ging noch was die Firma lt. Bilanz und Jahresumsatz wert war. Mein Bruder hat sich nun innerhalb der letzten 5 Jahre 3 neue Autos(Limosines) und 2 Imobilien in München Zentrum gekauft. Seine Frau arbeitet nicht und meine Mutter bekommt seither monatlich ihre Zahlung von meinem Bruder überwiesen. Jeder kann sich also denken, wieviel die Firma in etwa abwirft. Meine Mutter wiederum wohnt in ihrer eigengenutzten Imobilie (3 Zimmer mit Balkon) München Zentrum. Seit dem Tod meines Vaters wird mir immer wieder mündlich versichert, dass ich einmal diese Wohnung erben werde als Ausgleich, weil es ja doch ein wenig ungerecht abläuft. Mein Vater hat sich leider um dies nicht mehr gekümmert. Nun meine Frage: Ist es sehr verwerflich von mir, meine Mutter darauf zu drängen mir ihre Imobilie zu überschreiben? Sie hat natürlich das Wohnrecht so lange sie möchte. Kann ich auch von ihr verlangen, dass sie sich auch in Zukunft um die Instandhaltung der Wohnung kümmert? Ich könnte mir dies nicht leisten. Vielen Dank für Ihren Rat. S.

erbrecht, Erbschaftsrecht