Liebes Forum,
Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin.
Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung).
Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:
1.
Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?
2.
Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...
3.
Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).
Danke schon einmal für jede Hilfe.