ist eine nebentaetigkeit im ausland waehrend der passiven phase der Altersteilzeitgesetz erlaubt?
ich habe die moeglichkeit in england, also EU land, sowohl als auch Bahrein, also EU-Ausland eine Nebentaetigkeit auszuueben. in diesem falle, muss ich die AltersTG im Sinne der Geringfuegigkeitsgrenze EUR 400 oder equivalent in lokaler waehrung beruecksichtigen? Es handelt sich in beiden faellen um einen auslaendischen, also nicht deutsceh arbeitgeber
Altersteilzeit,
Nebentätigkeit