Kinderzuschlag abgelehnt, Widerspruch-bitte um Hilfe!!!
Guten Tag, habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag, der für mich eine ziemlich unklare Sache darstellt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nähme, mir zu helfen: 1.Frage: Ist es richtig, dass das Nettoeinkommen der Eltern mindestens den gültigen Hartz IV-Satz von 323 Euro pro Pers. + 71,1 % der Warmmiete beträgt??? Frage 2: Wenn ich Widerspruch einlege und dann Recht bekomme, wird der Zuschlag dann ab Erstantragsdatum rückwirkend gezahlt oder erst ab dem Datum des Widerspruches? Frage 3: Ich habe den Antrag im Juli eingereicht, im Juli habe ich auch bei dem Arbeitgeber angefangen. Es hat sich dann aber rausgestellt das er mich mehr braucht als gedacht und mein Vertrag wurde im August um 6 Wochenstunden aufgestockt, dadurch verdiene ich150 Euro monatlich mehr, würde also nun in der Berechnung liegen. Allerdings musste ich ja auf die heutige Abrechnung zwecks Einreichung warten, konnte das also noch nicht mitteilen, nun habe ich aber heute zeitgleich die Kinderzuschlagsablehnung bekommen, eben wegen mangelnden Einkommens. Wie ist das denn dann, muss ich jetzt einen neuen Antrag einreichen weil sich neue Zahlen ergebenhaben oder kann ich den Fall erklären und mit dem Widerspruch eine neue Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um eben den Zahlungsnaspruch ab August nicht zu verlieren??? Würde mich über Antwort sehr freuen!
1 Antwort
Ich würde sagen leg Wiederspruch ein und erkläre in einem Schreiben deine Situation. Ich habe den Antrag bereits 2mal gestellt.
Beim ersten Mal wurde abgelehnt. Ich habe Wiederspruch eingelegt und es wurde genehmigt. Dann sollte ich einen neuen Antrag ausfüllen, weil dann mein Mann Kindergeldberechtigter wurde und wieder abgelehnt. Nach dem Wiederspruch dann wieder genehmigt.
Die Erfahrung hat mir gezeigt, das man bei einem Wiederspruch meist positive Antwort bekommt, wenn man eine gute Begründung, die natürlich den Tatsachen entsprechen sollte, dazu gibt!