ist eine nebentaetigkeit im ausland waehrend der passiven phase der Altersteilzeitgesetz erlaubt?
ich habe die moeglichkeit in england, also EU land, sowohl als auch Bahrein, also EU-Ausland eine Nebentaetigkeit auszuueben. in diesem falle, muss ich die AltersTG im Sinne der Geringfuegigkeitsgrenze EUR 400 oder equivalent in lokaler waehrung beruecksichtigen? Es handelt sich in beiden faellen um einen auslaendischen, also nicht deutsceh arbeitgeber
1 Antwort
Es muss das Gesamteinkommen in Deutschland versteuert werden, oder die Nebentätigkeiten in dem jeweiligen Land wenn die Beschäftigung pro Jahr länger als 183 Tage besteht. Für England sehe ich da kein Problem (Doppelbesteuerungsabkammen), Bahrein weiß ich nicht sollte vorher aber beim Steuerberater zu klären sein.