Ab wann hat man Anspruch auf Frührente?
Mein Schwiegervater (55 Jahre) wurde vor drei Jahren am rechten Knie operiert und hat ein komplett neues Kniegelenk eingesetzt bekommen. Aufgrund dieser Behandlung bzw. mehrfachen Behandlungen und erneuten OP´s hat er nun einen Behindertenausweis (Behinderungsgrad 30) erhalten, da er dauerhaft in seiner Bewegung eingeschränkt ist. Er kann zwar noch arbeiten, aber das neue Knie ist einfach nicht mehr so belastbar. Da er im linken Knie mittlerweile auch solche Beschwerden hatte, ging er erneut zum Arzt und die Diagnose ist nun die Gleiche wie beim rechten. Er muss in absehbarer Zeit wieder operiert werden, und wird wohl auch da ein neues Gelenk eingesetzt bekommen. Hat man in solchen Fällen einen Anspruch auf Frührente? Wo müsste man diese beantragen? Welche körperliche Einschränkung müsste vorliegen? Muss hier erst eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen?
1 Antwort
Es gibt keine Frührente!!! Möglich ist. eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen:
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn eine Person aus medizinischer Sicht nicht mehr erwerbsfähig ist. Bei der medizinischen Untersuchung wird festgestellt ob noch eine (Rest)-Erwerbsfähigkeit besteht, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn die Möglichkeit besteht andere (auch nicht erlernte) Berufe ausgeübten zu können.
Eine Anerkennung als Schwerbehinderter zieht nicht automatisch eine Einleitung der Erwerbsunfähigkeitsrente nach sich.