Was ist zu tun, wenn Gläubiger behauptet, dass ich auf ein falsches Konto überwiesen habe?
Was passiert, wenn ich auf ein falsches Konto eine Überweisung vornehme? Der Gläubiger meint, dass der Schuldbetrag von mir auf ein falches Konto überwiesen wurde und ich nochmals zahlen sollte , jetzt aber auf das richtige Konto, das er mir schriftlich gibt. Was soll ich tun? Der Gläubiger könnte mich ja austricksen und ich zweimal zahlen.
4 Antworten
Ich habe einen ähnlichen Fall.
Nur dass ich einen Mahnbescheid an die Firma schicken möchte, weil sie meine März 2019 Rechnung eben nicht auf mein neues Konto überwiesen hat, sondern auf mein altesBankkonto.
Die Februar Rechnung wurde schon korrekt auf das neue Konto überwiesen.
Warum? Weil mir zusätzliche Kosten entstanden sind und mein altes Konto im Februar 2019 gepfändet wurde und aktuell noch gepfändet ist.
Ich wollte nur noch von finanzfrage.net eine Bestätigung, da ich im www schon folgendes gefunden habe und scheinbar im Recht bin:
„Überweist der Schuldner dem Gläubiger Geld auf das falsche Konto, kann er sich nicht darauf berufen, die Forderung erfüllt zu haben, und muss den Betrag nochmals auf das richtige Konto einzahlen.
Das LAG erkannte die Falschüberweisung nicht als ordnungsgemäße Erfüllung bezüglich der Zahlung einer Abfindung an. Im Falle einer Kontoänderung gilt, dass der Gläubiger den Schuldner ausdrücklich darauf hinweisen muss. Gibt er dem Schuldner eine neue Kontonummer, kann die Forderung nicht mehr getilgt werden, wenn das Geld auf das alte Konto überwiesen wurde.
Pflichten der Beteiligten
Allerdings muss der Gläubiger den Schuldner auf den Kontenwechsel so hinweisen, dass der Hinweis vom Schuldner nicht übersehen werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der vom Arbeitnehmer bevollmächtigte Anwalt schriftlich ausdrücklich darum gebeten, dass der Betrag auf eines der im Schreiben angegebenen Konten überwiesen werden soll. Als Prozessbevollmächtigter war der Anwalt auch dazu befugt, ein Konto für die Zahlung der Abfindung anzugeben.
(LAG Köln, Urteil v. 26.08.2011, Az.: 4 Sa 427/11)
Danke im Voraus
Erste Frage, auf wlches Konto hast Du gezahlt? das Mußt Du doch von seinem Rechnungsformular haben, oder von seinem Briefpapier.
Wenn auf der Rechnung nicht ausdrücklich steht: "zahlen sie nur auf das Konto ......., BLZ....." dann kann man schon das Konto nehmen, was in der Fusszeile steht.
Sollte so ein Wunsch drauf estanden haben, musst Du in der Tat ggf. zweimal zahlen
Wenn es schon beim ersten Mal ein Konto des Gläubigers ist, dann kann er Dich nicht austricksen. Wenn es ein falsches Konto ist, dann bist Du der/die/das Dumme, wenn das Geld nicht zurückkommt. Dann mußt Du ein zweites Mal zur Schuldbefreiung zahlen.
Das kommt wohl darauf an, von wem du das Konto hast. Wenn es dir der Gläubiger genannt hat als sein Konto, dann kommt die Zahlung nicht zurück, weil es auf dem Konto des Gläubigers eingetroffen ist. Dann ist ja tatsächlich Erfüllung eingetreten. Wenn du aber versehentlich auf ein falsches Konto oder auf das Konto eines anderen gezahlt hast, dann wird die Bank das Geld auch wieder an dich zurück überweisen. In diesem Fall musst du nochmals zahlen, es wird aber auch Humbug getrieben. Denn dir wird ja das Geld als fehlgeleitetes Geld zurück gezahlt.