Besteht bei Minderjährigkeit in Schleswig-Holstein im FSJ Berufsschulpflicht?
Hallo, habe eine Frage bezüglich meiner minderjährigen Tochter und hoffe, dass mir jemand eine richtige und hilfreiche Auskunft geben kann... Meine Tochter (fast 17 J.) hat ihre Vollzeitschulpflicht im Sommer diesen Jahres beendet. Die ging im Anschluss in eine weiterführende Schule. Zu meinem Bedauern hat sie diese nach 2 Wochen verlassen, da sie sich dort extrem unwohl fühlte. Gleich im Anschluss daran suchte sie sich in Eigeninitiative ein Praktikum an einer Behindertenschule. Dort fühlt sie sich sehr wohl und hat nach einem FSJ angefragt. Die Direktorin dieser Schule will sich nun darum kümmern. Gesten hatte ich auf meinem AB eine Nachricht von der Beruflichen Schule unseres Kreises, dass meine Tochter noch nicht versorgt wäre und einen Schulplatz (Berufsschule) benötigt und ich solle mich doch umgehend zurück melden. Meine Tochter will auf keinen Fall dort hin. Nun habe ich gleich mehrere Fragen: 1. Muss sie trotz eines Praktikums diese Schule besuchen? 2. Hat sie die Möglichkeit, obwohl anscheinend Berufsschulpflicht besteht, ein FSJ zu machen? 3. Muss sie dann trotzdem die Berufsschule besuchen? 4. Was passiert, wenn sie trotz Schulpflicht nicht von mir zu bewegen ist, dort hin zu gehen? 5. Gibt es für mich finanzielle Auswirkungen (beziehe nur Kindergeld vom Staat.)
2 Antworten
Das ist in SH Gesetz !!!
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Kommen die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen oder Schüler (oder nach Volljährigkeit die Schüler/innen selbst) ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist di Schulpflicht in "D" 12 Jahre. das wird entweder durch weiterführende Schulen, oder eben durch Berufsschulen abgedeckt.
Wenn ein jugendlicher keine Berufsausbildung macht, muss er zu einer Berufsschul, oder irgendeinr anderen passenden Schue gehen.
Ich denke nciht, dass Deine Tochter an diesem Schulbesuch vorbei kommt.