Wohnriester Bausparvertrag nach der Zuteilungsreife umwandeln?
Hallo,
wir haben 2010 unse Haus mittels eines Wohnriester geförderten Bauspardarlehen gebaut. Wir wollen jetzt anbauen. Unser Finanzberater hat uns dazu geraten, jetzt Forwarddarlehen abzuschließen, um dann die Bausparverträge bzw Bauspardarlehen 2020 abzulösen. Was passiert dann mit der Riesterzulage? Kann man die Bausparverträge kündigen oder ruhen lassen?
2 Antworten
Hi Whycosta,
eigentlich pauschal nicht beantworten. Da hängen ja noch mehr "wenn - dann" Punkte dran um das zu beurteilen....
Die Riesterzulage dürfte nicht in Gefahr sein. Der Wohnriester befindet sich aktuell in der Sparphase und erhält offenbar Förderung. Das Bauspardarlehen aus dem Wohnriester muss ja nicht genommen werden bzw. kann auch ungefördert genommen werden.
Ich denke mal, Ihr benötigt aktuell zusätzlich Kapital (Anbau) und er plant, dass Ihr die neue Summe plus den Wohnriesterbetrag jetzt schon finanziert? Für den "Forward" zahlt Ihr natürlich einen Aufschlag zu den aktuellen Zinsen (i.d.R. so 0,02 - 0,03% p.M.). Wenn man Bedenken hat, dass die Zinsen ansteigen, kann man heute über ein Forwarddarlehen nachdenken.
2020 würdet Ihr dann das Guthaben aus dem Wohnriester rausnehmen um das Forward (teilweise) zu tilgen?
Wie gesagt, bräuchte man mehr Infos um das korrekt zu beurteilen.
Gruss
Felixer
Ist das Forward-Darlehen denn günstiger als das oder die Bauspar-Darlehen ?