Hallo,
2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.
Als Anlage ist ein Formular:
- [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
- [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
- [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen
Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.
Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).
Frage daher an Euch:
- Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
- Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?
Vertrag
- BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
- Bausparsumme: 8.000
- mtl. VL: 26
- Sparbetrag mtl.: 26
- Abschlussgebühr: 80
- Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%
Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.
ABB
§3 Verzinsung des Sparguthabens
- (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
- (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
- (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.
§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung
- Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
- Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
- Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.