Hallo, mein Vater ist kürzlich verstorben und wir ( 4 Schwestern ) haben sein Haus und Kreditschulden in Höhe von 9000 € Restschuld geerbt. Es handelt sich hierbei um ein LBS Bauspervertrag,ein Dahrlehen mit Grundschuldeintragung.Der Vertrag wurde 2008 abgeschlossen. Meine Schwester hat heute mit der LBS telefoniert um überhaupt die Restschuld zu erfahren,der Mitarbeiter erwähnte auch das am 31.03. 2017 Neuverhandlungen möglich sind. Wie verhällt sich das jetzt im Todesfall,müssen wir 4 Schwestern jetzt die Rate monatlich weiter bezahlen ? Oder könnte man solange mit der Zahlung aussetzen,bis das Haus verkauft ist und dann die komplette Restschuld mit einmal zahlen ohne das Vorfälligkeitszinsen anfallen ? Würde mich über Antworten zu meinen Fragen sehr freuen, vielen Dank VG Kerstin
Können wir das LBS Darlehen (9000,- €) von unserem verstorbenem Vater erst dann zurück zahlen, wenn wir das Geld vom Hausverkauf haben?
Erbengemeinschaft,
Nachlass,
Bauspardarlehen