IDEAL Bausparvertrag von 2003 - Nichtannahme des Anschlussdarlehens
Unser Bausparvertrag bei Wüstenrot aus dem Jahr 2003 wurde 2014 zugeteilt. Vor Zuteilung haben wir der Bsk mitgeteilt, dass wir das Anschlussdarlehen NICHT annehmen. In unserer Bausparurkunde steht ein Passus:
"bei Verzicht auf das Bauspardarlehen nach Zuteilung erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 4% p.a., wenn seit Vertragsbeginn mindestens 7 Jahre vergangen sind"
Nun forderten wir diese Verzinsung nach. Wüstenrot weigert sich die, in der Urkunde bestätigten Zinsen zu zahlen. Ausserdem hat sie uns eine saftige Gebühr von über 1000 Euro einbehalten, für das Anschlussdarlehen, was wir ja nicht in Anspruch genommen haben. Diese Gebühr fordern wir auch zurück.
Mittlerweile ist das Ganze vor Gericht. Giebt es hier bei den Lesern jemanden, der ähnliche Probleme hat und für den die Nachverzinsung bei Wüstenrot erfolgreich war, bzw. hat die Wüstenrot auch die Gebühren erstattet?
1 Antwort
Wieso habt ihr schon vor der Zuteilung verzichtet? Die BSKs versuchen derzeit verstärkt, die Vertragsbedingungen so eng wie möglich auszulegen. Nun ist die Sache ja schon aktenkundig und vor Gericht, so dass ein (kostenloses) Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann der Bausparkassen nicht mehr möglich ist. Dein Anwalt könnte ggf. nach Urteilen zum Thema suchen (z.B. Juris Datenbank)