LBS Angebot zum Tarifwechsel?

Hallo

Mein Sohn (21) hat zur Geburt von der Oma einen kleinen Bausparvertrag Vario 3 (73) bekommen, in den sie immer eingezahlt hat. Die Sparverzinsung liegt bei 2,50%.

Andauernd versucht die LBS es mit dubiosen Angeboten, meinen Sohn zu einem Tarifwechsel oder einer Auflösung dieses Vertrages zu bekommen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber mein Sohn wird wahrscheinlich eh nie damit bauen oder so. Wir behalten diesen Bausparvertrag (in den wir monatlich nun selber das maximum das geht (24€) einzahlen auch nur, weil die Zinsen so hoch sind.

Der neue Tarif (Zuhause Flex 4) der uns nun wieder angeboten wird hat eine Sparverzinsung von 0,01% und einen monatlichen maximalen Regelsparbeitrag von 18€.

In dem Schreiben steht auch:

"Durch die niedrigeren LBS-Darlehenszinsen ist die Inanspruchnahme des LBS-Bauspardarlehens für Sie deutlich günstiger.

Der Tarifwechsel ist durch eine Sondergenehmigung bis zum 31.08.2020 kostenfrei.Wir verzichten auf 1.234,85€ für den Umstellungsausgleich. Das bedeutet für Sie: ihre bis zum 31.12.2019 kapitalisierten Guthabenzinsen bleiben unangetastet.

Darüber hinaus schreiben wir ihrem Konto den bis zum 31.12.2019 verdienten Bonus gut. Ansprüche auf Erstattung der Abschlussgebühr können ggf. entfallen."

Kann mir mal jemand ein wenig helfen dabei? Wir glauben das es nicht gut wäre diesen Tarifwechsel vorzunehmen. Wollen hier aber auch keinen Fehler machen. Wäre lieb wenn jemand einen guten Tipp hätte für uns.

Danke

Bausparvertrag
Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung
Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag
Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Bausparkasse,Bonus einbehalten?

habe in 2015 einen bausparvertrag R der wüstenrot mit 660,00 € bonuszahlung erhalten,( 7 jahre eingezahlt und kein darlehen in anspruch genommen). im jahre 2013 wurde ich angesprochen doch einen neuen R-Vertrag abzuschließen,-bei dem würde dann alles wie bei dem alten Vertag laufen und am Ende käme bei Nichtinanspruchnahme wieder ein Bonus hinzu. auf mehrmalige Nachfrage in meiner zuständigen Filiale,-wie hoch denn der Bonus diesmal sei,-hieß es immer können wir nicht sagen,wird am Ende von der Haupstelle ausgerechnet.Es ist nie der Hinweis erfolgt: denken Sie daran am Ende den Bonus zu beantragen.Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen, nach 7 Jahren, kein Darlehen in Anspruch genommen,-stelle ich bei der Auszahlung fest..kein Bonus bezahlt... nach telefonischer Rückfrage meines Sachbearbeiters in der Hauptstelle heißt es,... der Kunde hätte den Bonus beantragen müssen.-hat er nicht ,somit wird der Bonus einbehalten. es wird au § 3 verwiesen,-dort heißt es,... der Kunde -kann- rückwirkend eine Gesamtverzinsung beantragen, wenn er gleichzeitig auf das Darlehen verzichtet. mit diesem Kauderwelsch kann natürlich ein Nichtversicherungsfachmann etwas anfangen. nirgens liest man das wort " Bonus",-zumal man nach 7 Jahren und der Aussage der Filiale,,läuft alles wie beim alten Vertrag, auch nicht den §3 aus dem jahre 2012 liest. so behandelt man keine Kunden. habe Einspruch eingelegt und überlege mir Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. für eine Nachricht ihrer Fachleute wäre ich ihnen sehr dankbar, zumal die Wüstenrot versucht dieses Prozedere auch bei anderen Kunden durchzuziehen . vielen dank b.kalbitz  

Bausparen, Bausparvertrag
Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

Hallo zusammen,

ich weiß sehr wohl, dass das ganze Netz von Fragen zum Thema WohnRiester gefüllt ist. Dennoch beschäftige ich mich seit kurzem mit folgendem Gedanken, für den ich bis dato noch keine Antwort finden konnte...

Zum Sachverhalt: Im Jahre 2011 habe ich mich zum Kauf einer ETW in Verbindung mit WohnRiester (Schwäbisch Hall) und einem vorfinanzierten BSV (bis 2021) entschieden. Meine Anforderung an die Finazierung (bzw. den Berater) auf Hinblick in Richtung Zukunft war langfristig zu bauen und die ETW nur als Einstieg in die Vermögensanlage zu sehen.

Nun seitdem ich mich damit etwas mehr befasst habe, habe ich ja echt ein Problem damit die ETW zu vermieten resp.zu verkaufen, da ich dann die Förderbeiträge zurückzahlen müsste oder diese innerhalb der nächsten 4 Jahre in die Finazierung des neuen Hauses miteinfließen lassen müsste. (was ich nicht möchte)

Da ich dem Berater damals genau das sagte, dass ich langfristig bauen möchte und die Wohnung dann verkaufen oder vermieten möchte stelle ich mir nun die Frage ob ich aus dem WohnRiester Vertrag irgendwie ohne Vorfälligkeitsenschädigung o.ä. rauskomme. Ich stufe dies als eine Art Falschberatung ein und dies lässt mir einfach keine Ruhe, da ich mir echt Gedanken mache wie die Finanzierung des geplanten Hauses dann aussehen wird.

Nach einem ersten "noch" netten Gespräches mit der Bank habe ich nur erfahren, dass es scheinbar absolut keine Möglichkeiten gibt da rauszukommen. Ich habe das Wort Falschberatung bis dato jedoch noch nicht in den Mund genommen.

Aktuell seiht die Plaung wiefolgt aus: Auf der Suche nach einem Bauplatz, Hausbau in 1-2 Jahren, Vermietung der ETW an meine Mutter.

Ich hoffe ihr könnt mir hierzu einige Tipps geben ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten habe.

Ich bedanke mich schon vorab für viele Ratschläge!

Grüße Felix W.

Bausparvertrag, Falschberatung, Immobilienfinanzierung, Kündigungsrecht, Wohn-Riester
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung