Bedeutung: die Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt?
Hallo. Ich habe bezüglich meines Bausparvertrages der seit 24 Juni 2011 besteht eine Frage. Der oben genannte Satz steht in meinem Vertrag. Ich nehme das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Möchte nur das Bausparguthaben plus die Höherverzinsung in Anspruch nehmen. Die Zuteilungserklärung erhielt ich jetzt. Ich kann mich entscheiden ob ich das Geld sofort oder auf Termin haben möchte. Bekomme ich es sofort, bekomme ich das Bausparguthaben plus der Höherverzinsung von 2,5 Prozent. Was ist aber, wenn ich zur Zuteilung den 31.07.19 wähle - damit ich die VL Leistungen vom AG noch ein paar Monate länger bekomme. Bekomme ich die Höherverzinsung dann immer noch? Mir ist nämlich aus dem obigen Satz nicht ersichtlich, ob die Höherverzinsung nach 8 Jahren komplett für das ganze Bausparguthaben entfällt oder eben nur für das Bausparguthaben was ich ab 24.06.19 einzahlen würde. Hat da jemand Erfahrung? Liebe Grüße und einen schönen Abend
1 Antwort
Es gibt mindestens 30 verschiedene Bausparkassen und mindestens achtmal soviele Bausparvertragsmodelle und -bestimmungen. Wer soll also diese nebulöse Fragestellung beantworten, wenn nicht zufällig jemand das gleiche Problem hatte?
Die VL-Leistungen kannst Du auch sofort auf einen neu abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Anbieter umstellen (es gibt zig Anlagemöglichkeiten außerhalb von Bausparkassen!).