Mein Bausparvertrag, 2008 abgeschlossen und 2009 erstmals bespart, wurde von mir gekündigt, da wir das Geld als Eigenkapital fürs Haus gebraucht haben. Die Wohnungsbauprämie bekommen wir nicht, weil sie angeblich bei Kündigung verfällt. Nun ist der Vertragsabschluß aber schon 9 Jahre her, so daß meiner Ansicht nach eine Sperrfrist lange abgelaufen ist, allerdings gelten für unseren Vertrag ja die neuen Regeln ab 2009, wo es keine Sperrfrist mehr gibt, sondern eine unbegrenzte Zweckbindung. Soweit ja auch kein Problem, da die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde. Trotzdem bekommen wir kein Geld obwohl im Gesetz absolut nix davon steht, dass bei Kündigung nach 9 Jahren irgendwas verfällt. Da steht nur "bei Auszahlung..." aber nicht ob diese durch Zuteilung oder Kündigung erfolgt. § 2 Abs. 2 WoPG 1996. Außerdem bin ich seit 2010 voll erwerbsgemindert, allerdings behauptet die Bausparkasse das sei irrelevant, da ich in dem Fall nur die Wohnungsbauprämien BIS 2010 bekommen würde, aber danach nicht mehr. Also meine Frage: ist die Kündigung nach 9 Jahren immer prämienschädlich auch wenn die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde und wo steht das amtlich, denn im Gesetz steht es nicht.