Auszahlung Bausparvertrag Guthaben?
Hi,
es geht bei meinem Bausparvertrag um das Thema Entnahme des Guthabens bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren ohne Angaben von Gründen. Ich habe die Voraussetzung 7 Jahre Vertragsbestand erfüllt. Ich habe bei meinem Versicherer nachgefragt, ob ich frei über das Guthaben verfügen darf inkl. der erhaltenen Wohnungsbauprämien.
Eine schriftliche Antwort hierauf habe ich nicht erhalten sonder eine telefonische Rückmeldung.
Es wird gesagt, dass ich das Guthaben inkl. der Wohnungsbauprämie nur durch Splittung des Vertrages erhalte. Die restliche Bausparsumme läuft weiter. Ebenfalls kann ich in diesem Zusammenhang das Guthaben sofort gegen 2 % Strafzins erhalten oder ohne Abzug nach 6 Monaten ausbezahlen lassen.
Dies widerspricht aber der Aussage der Bafin, dass ich über das Guthaben frei verfügen kann. Ich habe alle untenstehenden Voraussetzungen erfüllt (Vertragsabschluss unter 25 Jahre + 7 Jahre Vertragsbestand), um das Guthaben zu entnehmen ohne, dass sich hierdurch mein Vertrag zu meinen ungunsten (kleinere Bausparsumme) verändert. Bedeutet über das Guthaben frei verfügen, dass sich durch Entnahme des Guthabens die Bausparsumme reduziert?
1 Antwort
Ja, die Prämien etc. sind auch ohne Bausparverwendung nicht zurück zu zahlen. Ob die BSK dir n Vertrag verkaufen will und daran verdienen will oder dein Vertrag ein vorzeitiges Ende under Strafe stellt, musst du nachlesen.
Sollte er zuteilungsreif sein, musst du kostenfrei auf das Darlehen verzichten können und das Guthaben erhalten.
Das bedeutet, dass man eben nicht korrekt verwenden muss. Der Vertrag gilt jedoch trotzdem. Was sind die Kündigungsfristen? Z.B. das ist beim BSV meist länger. Ggf wollte er dir deswegen die Alternative anbieten.
Das bedeutet nicht, dass du das Geld nach belieben abziehen kannst. Schau in die Vertragsunterlagen.
Ja ihr habt vollkommen recht. Habe mir das von der BaFin bestätigen lassen, dass ich mir das Guthaben nicht auszahlen lassen kann außer wie im Eröffnungspost durch die Bausparkasse beschrieben.
Nein er ist nicht zuteilungsreif. Es geht mit hier um die folgende Aussage der Bafin:
Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können allerdings nach sieben Jahren frei über das Guthaben plus Wohnungsbauprämie verfügen, zum Beispiel für den Kauf einer Wohnungseinrichtung oder eines Autos.
Hier wird nichts von zuteilungsreif als Voraussetzung genannt und auch nichts von einer Splittung des bestehenden BV.