Vorfinanzierung Ablösung ohne Bausparer in Anspruch zu nehmen?
Hallo, ich habe einen Vorfinanzierungkredit bei einer Bausparkasse abgeschlossen. Dieser soll nun durch meinen Wohnriesterbausparvertrag abgelöst werden. Da nun jedoch der Wohnriester vom Zins deutlich teurer ist und ich die nachgelagerte Versteuerung nun doch nicht möchte - würde ich gerne die Vorfinanzierung durch einen normalen Bankkredit ablösen (zum Ende der Laufzeit der Vorfinanzierung). Mein Bankberater sagt jedoch nun das geht nicht ... die Verträge sind gekoppelt. Kann das sein? Die Vorfinanzierung lief 10 Jahre und endet nächstes Jahr im März. Ich als Verbraucher kann doch nach 10 Jahren aussteigen - das ist doch BGB, oder ?
Danke schon mal
2 Antworten
Ich würde nicht das Wohnriester zur Tilgung einsetzen, weil dann das Wöhnförderkonto erstellt wird, was bis zur Rente mit 2% verzinst wird. Ich würde wenn möglich Wohnriester kündigen und zulagen zurückzahlen. am Ende ist es günstiger.
Wohnriester kann für junge Leute später teuer werden. Für ältere die knapp 50 sind lohnt sich das schon eher. Aber die meisten sind aber 30 wenn sie ein Haus kaufen und da fängt das Problem schon an. Ein besonderes Problem hat man mit der Schwäbisch Hall und deren gekoppelten Wohnriester-Vordarlehen. Man ist dort gezwungen den Wohnriester zur Tilgung einzusetzten und somit gezwungen dass das Wohnförderkonto eröffnet wird. Lösungsansätze sind in dem Forum schon diskutiert: https://www.finanz-forum.de/threads/20819-wohnriester-vorausdarlehen-kuendigen
Wenn man die Vorfinanzierung mit Wohnriester bei der Schwäbisch Hall gemacht hat, ist man angearscht. Da musssssss man den Wohnriester zur Tilgung einsetzen. Schwäbisch Hall lässte eine schädliche Kündigung nicht zu, um das 2% Konto nicht zu erhalten. Die beharren so auf die Kopplung, das man meinen könnte, die bekommen vom Staat zusätzliche Provision, wenn man das Riester Wohnförderkonto aufgedrückt bekommt. Ich kann nur jedem vor Wohnriester und vor allen vor Schwäbisch Hall warnen. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, ich habe nämlich aktuell das Problem.
Lieber Fragesteller, tatsächlich ist in Deinem Fall eine Kopplung verhalten.
Du brauchst Dir aber keine Gedanken machen.Tatsächlich gilt nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht.Mit 6Monaten Kündigungsfrist.Ist Dein Vertrag nach 10 Jahren zugeteilt? Sollte dem so sein löst Du mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag ab.Und bist dann im Bauspardarlehen. Ein Bauspardarlehen kann jederzeit, durch ein jetzt am Markt, verfügbares Darlehen mit den jetzigen Konditionen abgelöst werden.
Ein Riestervertrag kann nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.
Oder wird bei Rentenbeginn ausbezahlt.Deshalb würde ich Dir empfehlen das Riesterguthaben zu verwenden. Und den restlichen Darlehensteil neu aufzunehmen.