Hi,
es geht bei meinem Bausparvertrag um das Thema Entnahme des Guthabens bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren ohne Angaben von Gründen. Ich habe die Voraussetzung 7 Jahre Vertragsbestand erfüllt. Ich habe bei meinem Versicherer nachgefragt, ob ich frei über das Guthaben verfügen darf inkl. der erhaltenen Wohnungsbauprämien.
Eine schriftliche Antwort hierauf habe ich nicht erhalten sonder eine telefonische Rückmeldung.
Es wird gesagt, dass ich das Guthaben inkl. der Wohnungsbauprämie nur durch Splittung des Vertrages erhalte. Die restliche Bausparsumme läuft weiter. Ebenfalls kann ich in diesem Zusammenhang das Guthaben sofort gegen 2 % Strafzins erhalten oder ohne Abzug nach 6 Monaten ausbezahlen lassen.
Dies widerspricht aber der Aussage der Bafin, dass ich über das Guthaben frei verfügen kann. Ich habe alle untenstehenden Voraussetzungen erfüllt (Vertragsabschluss unter 25 Jahre + 7 Jahre Vertragsbestand), um das Guthaben zu entnehmen ohne, dass sich hierdurch mein Vertrag zu meinen ungunsten (kleinere Bausparsumme) verändert. Bedeutet über das Guthaben frei verfügen, dass sich durch Entnahme des Guthabens die Bausparsumme reduziert?