Wohn-Riester Vorausdarlehen ablösen durch neues Wohn-Riester-Darlehen
Vor einigen Jahren habe ich Wohn-Riester mit einem Vorausdarlehen bei einer Bausparkasse abgeschlossen. Als Tilgungsersatz dient ein Wohn-Riester-Bausparvertrag, welcher entsprechend bespart wird
Da der Zinssatz beim Vorausdarlehen aus heutiger Sicht nicht mehr attraktiv ist und die Zinsbindung des Vorausdarlehens an die Zuteilung des Bausparvertrags (BSV) gebunden ist, würde ich gern Folgendes machen:
Aufnahme eines neuen Darlehens, Soforteinzahlung in den BSV, welches den Vertrag entsprechend schneller zur Zuteilung bringt (wäre in ca. 3 Jahren bei Soforteinzahlung der Fall). Zudem Aufnahme eines Forward-Darlehens als Riestervariante mit direkter Tilgung, um bei Zuteilungsreife des BSV das Vorausdarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.
Kann ich das irgendwie realisieren? Wirkt sich das negativ auf das Wohnförderkonto aus (wird die vorzeitige Befüllung des BSV angerechnet)? Was passiert in dem Zeitraum, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif wird? Kann ich überhaupt irgendwie mein Wohn-Riester-Darlehen über einen anderen Wohn-Riester-Anbieter ablösen?
Vielen Dank für Hilfe/Unterstützung!
Sascha
1 Antwort
Ihre Fragen sind sehr speziell, ich versuche es mal der Reihe nach.
Grundsätzlich fehlen auch Infos, z.B. Volumen des Darlehens, grundbuchlich gesichert oder nicht, u.U. Volumen der gesammten Finanzierung wenn Riester nur ein Teil ist.
Aufnahme eines neuen Darlehens - was für ein Darlehen soll das denn sein, wenn grundbuchlich gesichert, dann doch wohl nur bei derselben Bausparkasse. Macht die denn da mit und gibt die Ihnen Geld damit sie das dann sofort in den BSV einzahlen ? Oder wo soll das darlehen sonst herkommen ?
Ich bin mir nicht sicher ob es riestergeförderte Forward-Darlehen gibt und wenn ja, zu welchen Zinsen bzw. mit welchen Forward-Aufschlägen. Wenn ja, dann müsste das prinzipiell gehen.
Ja, die vorzeitige Befüllung wird angerechnet. In der Zwischenzeit bis zur Zuteilungsreife zahlen Sie doch die laufenden Sparbeträge für den BSV weiter oder ?
zur letzten Frage - Ja, das geht, ist aber aufwendig und teilweise sehr bürokratisch, insbesondere wenn grundbuchlich gesicherte Bestandteile im Spiel sind.
Ich denke Ihre Überlegungen sind etwas zu komplex um hier auch nur ansatzweise für Sie zufriedenstellend erörtert werden zu können. Sowas lässt sich am besten im persönlichen Gespräch mit einem versierten Berater klären, ein solches Frage- und Antwortspiel ist m.E. viel effizienter als das Hin- und Her sein kann.