Hallo,
der Ex Mann einer Bekannten ist verstorben.
Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Da der Mann sehr früh in Rente gehen musste und die Frau zu diesem Zeitpunkt zwar mehr als fünf Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte, aber inzwischen verbeamtet war, hatte man die Erziehungszeiten beim Mann anrechnen lassen.
Nach der Trennung lebten beide Kinder im Haushalt der Frau und der Mann hat erneut geheiratet.
Was passiert nun mit den Erziehungszeiten ? Werden sie später der Kindesmutter angerechnet ? Verbleiben sie innerhalb der Witwenrente der zweiten Ehefrau ? oder verfallen sie gar gänzlich ? Muss die erste Ehefrau irgendetwas beantragen ?
Gruß
Silberheim