Rückabwicklung Bausparvertrag mit möglichem Schadenersatz?

2 Antworten

Auskunft erhält die Person die sich als Betreuer legitimieren kann.

Auch Du könntest beantragen, zur Beteuerin ernannt zu werden.

Wenn ich aber Palliativstation lese befürchte ich, dass Du eher Erbin wirst als Betreuerin. Das ist keine geschmacklose Bemerkung, sondern ergibt sich aus Gesprächen mit ähnlich Betroffenen. Bei unserem Amtsgericht sollen selbst Eilanträge erst nach 6 Monaten entschieden worden sein.

Und was die Sache selber betrifft rate ich zum Gang zu einer Verbraucherzentrale oder einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt.

Ich bin mir absolut sicher, dass die Bausparkasse erst nach verlorenem Prozess einen Ersatz leisten würde und da sollte man durch eine dafür qualifizierte Person die Klageausichten abschätzen lassen. Wir können und dürfen solche Rechtsberatung nicht betreiben.

Wende dich an das für euch zuständige Betreuungsgericht.

Es ist ein gesetzl. bestellter Betreuer notwenigt. Das Betreuungsgericht kann hierzu auch ein Familienmitglied bestimmen.

Und PS:

Nur weil man einen Bausparvertrag abschließt/hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man ein Darlehen überhaupt in Anspruch nimmt.