Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

3 Antworten

Ich glaube ich habe einen ähnlichen Vertrag und in meinem steht, dass ein fiktiver Zins von 1% jährlich berrechnet wird. Dazu wird bemerkt, dass der Zins pro Jahr addiert wird (Zinseszins wird vermieden). Somit bekommst du eine Zeitabhängigkeit: Bsp.: angenommen du hast dein Bausparvertrag mit BSS 100 000 und zahlst jährlich 10000 Euro ein, dann ist dein GHZ nach 3 Jahren die Summe aus
1. Jahr 10000*1%=100
2. Jahr 20000*1%=200
3. Jahr 30000*1%=300
was GHZ= 600 ergibt. Selbst wenn du nun bei Beginn des Vertrages 10000€ einzahlst und dann nichts mehr würde der GHZ jährlich steigen, i.e.
1. Jahr 10000*1%=100
2. Jahr 10000*1%=100
3. Jahr 10000*1%=100
und somit ergibt sich ein GHZ=300 nach 3 Jahren. Beantwortet das deine Frage?

Hast Du auch bedacht, das Du deinen LF mit 0,8 in der Rechnung berücksichtigen musst, wenn er unter 0,8 liegt bzw. mit 2, wenn er über 2 ist? Denn in deinem Zitat steht ja:

Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Wenn ich das in deiner Formel berücksichtige, kommst du auf einen LF von 0,15. Mit Deiner Formel kommst du dann völlig richtig auf eine BZ von 0,98. Wenn man dann aber mit einem LF von 0,8 rechnet komme ich auf eine BZ von 5,27. Ist zwar nicht ganz die BZ der Bank, aber schon näher dran, als Deine Berechnung.

Ich kann Dir bei der Berechnung nicht helfen. Aber hier:

Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Ja, es ist ein Zeitfaktor drin, aber nicht die unbekannte Zeit bis zur Zuteilung. Denn diesen Zeitpunkt kann deshalb niemand voraussehen (und daher ist es auch verboten, den Zuteilungszeitpunkt zu garantieren, was bei vielen Finanzierungsgesprächen über Bankvorausdarlehn mit Bausparverträgen versäumt oder unterlassen wird), weil die Zuteilungsreife einerseits Deine Sparseite (nämlich zeitlich gewichtete Guthabenzeit Deiner Einzahlungen und Zinsen) aber andererseits auch die Verfügbarkeit von auszahlungsbereiten Mitteln voraussetzt. Letztere sind Zukunftswerte und weder bei Abschluss noch Jahre vor tatsächlicher Zuteilungsreife bekannt, weil sie sich grob aus den Einzahlungen abgeschlossener Sparverträge und den Tilgungen der Darlehnsverträge zusammen setzen.

Das die Bewertungszahlberechnung nicht ganz so einfach ist, kannst Du diesem Link entnehmen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bausparvertrag#Berechnung_der_Bewertungszahl


Machden 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 14:32

Ok. Den Zeitfaktor hatte ich ja schon vermutet. Wann die Zuteilung fällig ist, ist natürlich von einigen Faktoren abhängig. Könnte es aber sein, dass dieser Faktor berechnet wird aus der verbleibenden Zeit bis man die Mindestsparsumme (bei mir 50%) erreicht hat bei regelmäßigem Einzahlen des Regelsparbeitrags?

LittleArrow  08.01.2015, 15:15
@Machden

Das glaube ich eher nicht, sondern die 50 % sind eine Mindestvoraussetzung. Wenn Du die theoretische Mindestbewertungszahl für die Zuteilungsreife hättest, aber die 50 % nicht eingezahlt sind, dann gilt "Pustekuchen".

MartinWinkler  10.01.2015, 14:56
@Machden

Der "Zeitfaktor" ist die Zinssumme, also (im allgemeinen, es gibt aber auch Konstellationen bei Vertragsänderungen, wo sich das ändert) die Summe aller bisher erfolgten Zinsgutschriften auf dem Vertrag. Da kommt jedes Jahr was dazu. Und für die unterjährige BZ-Rechnung (die BZ wird ja jeden Monat ermittelt und nicht nur zum Jahresende) werden entsprechend unterjährige Zinsen schon ermittelt und zeitanteilig mitberücksichtigt.

Für die Zuteilung gibt es mehrere Voraussetzungen, unter anderem die wichtigsten:

  • Die notwendige Bewertungszahl muss vorhanden sein. Bei Schwäbisch Hall-Bausparverträgen ist das z.B. derzeit die 44.
  • Das tarifliche Mindestguthaben muss erreicht sein. (Bei Tarifen mit Wahlzuteilung kann auch schon bei geringerem Guthaben zugeteilt werden, z.B. ab 25 %, was aber durch einen höheren Tilgungsbeitrag "erkauft" wird.)
  • Der Bausparer muss die Zuteilung angenommen haben, nachdem er dazu befragt wurde.

Übrigens wird keinesfalls eine "voraussichtliche Zeit bis zum Erreichen des Mindestguthabens" berücksichtigt, weil die im Voraus niemand wissen kann, weil der Bausparer ja andere Zahlungen als geplant leisten könnte. In die BZ-Rechnung fließen nur "harte Fakten" ein, die schon passiert sind...