Sonderzahlung in "Vorfinanzierungs"-Bausparvertrag
Hallo,
wir hatten gestern eine kleine Diskussion im Bekanntenkreis. Der eine Bekannte hat dieses Hausfinanzierungskonzept, bei dem ein Bausparvertrag angespart wird und dann nachher aus diesem die Finanzierung weiter mitgetragen wird !?? Naja jedenfalls hat er nun von seinen Eltern ein paar tausend Euro geschenkt bekommen und geschaut, ob er irgendwie eine Form der Sondertilgung betreiben kann. Eigentlich läuft die Ansparphase noch 3 Jahre ( 10 insgesamt). Das war so die Grundlage der Diskussion die sich dann ziemlich verstrickte und folgende Fragen auf warf:
- Kann er neben den ausgemachten monatlichen Raten einfach einen einmaligen Betrag auf das Bausparkonto einzahlen ?
- Könnte die zweite Phase dieses Finanzierungsmodells früher anlaufen, wenn dadurch der Bausparvertrag früher voll bespart ist ?
- Würde das wirklich Sinn machen ?
- Kann er das geschenkte Geld auch zur Sondertilgung des eigentlichen Kredites nutzen, den Bausparer nicht voll besparen und dann dadurch diesen Bausparer auch nahchher noch weiter laufen lassen, um die für jetzige Verhältnisse, wirklich guten Garantiezinsen weiter zu nutzen ?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt !
MFG
1 Antwort
Hallo Silberheim,
gerne möchte ich Dir Deine Fragen beantworten:
- Dein Bekannter kann durchaus Sonderzahlungen zusätzlich zu den monatlichen Raten leisten.
- Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da das abhängig von dem Kreditgeber ist. Manche lassen dies zu, andere bestehen darauf, dass die komplette Ansparphase eingehalten wird.
- Wenn die Ansparphase vorzeitig beendet werden kann, ist das durchaus sinnvoll, da man schneller in die zinsgünstigere Tilgungsphase eintritt und damit auch ein 100%iges Sondertilgungsrecht hat.
- Das ist schwer zu beantworten, da das sehr Kreditgeber abhängig ist und auch die ausgehandelten Vertragsmodalitäten eine Rolle spielen.
Grundsätzlich würde ich Deinem Bekannten raten, sich mit dem Bausparberater oder direkt mit dem Kreditgeber in Verbindung zu setzen, um seine Möglichkeiten abzuklären.
Ich hoffe, ich konnte Eure Diskussionsrunde um einige Antworten bereichern und wünsche Euch alles Gute.
Viele Grüße
Annette, Interhyp AG