Bausparvertrag vorzeitig kündigen Arbeitgeber informieren
Muss der Arbeitgeber bei einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags informiert werden, oder macht das die Bausparkasse wegen der Einstellung der Zahlung a die Kasse.
2 Antworten
Die Frage beantwortet sich nach dem damals eingeschlagenen Weg für die BSV-Zahlung: "Dauerauftrag" des Arbeitgebers oder Lastschriftermächtigung der BSK? Vermutlich hattest Du Deine Personalabteilung um Überweisung der BSV-Sparrate gebeten. Dann mußt Du ihr auch das Zahlungsende mitteilen.
zahlt der Arbeitgeber drauf ein-dann na klar. Andernsfalls geht die VWLRate wieder retour weil es den Vertrag nicht mehr gibt. Wäre ja unpraktisch. Du wirst dann ja vermutlich einen neuen Vertrag machen, hierzu kriegst Du dann den Zahlauftrag für die Firma ausgehändigt, reichst diesen ein, fertig. Machst Du keinen Vertrag mehr stellt der Arbeitgeber die VWL Zahlung ein. Ist ja kein großes Ding, dem Personalbüro dies schnell schriftlich mitzuteilen-die Bausparkasse macht es sicher nicht direkt, überweist nur retour ggf. was ja unnötiger Aufwand für alle wäre.