Hallo,

ich habe 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW (Dispo maxx) abgeschlossen, der nun zuteilungsreif ist. Ich möchte nun auf das Darlehen verzichten und mir das Guthaben auszahlen lassen, da mir laut den damaligen AGBs eine rückwirkende Höherverzinsung zusteht. Die Bedingungen dafür sind demnach lediglich eine Vertragslaufzeit von mind. 7 Jahren und eben der Verzicht des Darlehens. Jetzt wollte ich die Erklärung zur Zuteilung der BHW ausfüllen und abschicken und habe auf der Rückseite u.a. folgenden Text entdeckt, der mich etwas verwirrt:

"...Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt § 3 wie folgt:

§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens (Auszug aus ABB) (1) Das Bausparguthaben (Guthaben bis zur Höhe der Bausparsumme) wird mit 1,0 % jährlich verzinst (Basiszins). (2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet. der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist...."

Verstehe ich das richtig, dass das nur Verträge ab 01.06.2011 gilt oder ist das eine Art Änderung der AGB, die jetzt für alle Verträge gilt? Danke!