Wem gehört ein Bausparer - dem der diesen einzahlt oder jenem auf dem Namen er lautet?
Gibt es dazu auch OGH Entscheidungen?
3 Antworten
Das die Frage missverständlich aufgefasst werden kann, hatte @privatier59 ja schon schön herausgearbeitet.
Wem ein Bausparvertrag (das ist ja vermutlich gemeint) gehört, dafür muss man kein Gericht bemühen. Der dessen Unterschrift unter dem Antrag steht und dessen Name auf den Kontoauszügen, dem gehrt der Vertrrag und somit das Guthaben.
Wenn es anders wäre würde ich 100,- Euro an Siemens überweisen und dann sagen, dass Konto gehört mir.
Die Frage ist ggf. ob der Einzahler ggf. Rückforderungsansprüche gegen den Bausparkonto inhaber hat.
Warum hat der auf das Bausparkonto überwiesen? War es wegen eines Anspruchs, den der Bausparkontoinhaber hatte? War es eine Schenkung?
Irgendeinen Grund muss es geben.
Einen Anspruch an die Bausparkasse hat ein Fremdeinzahler garantiert nicht. Höchstens einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Begünstigten.
Seit der Abschaffung der Sklaverei ist das Eigentum an Bausparern verboten. Aber ohnehin meinst Du wahrscheinlich einen Bausparvertrag.
Da fragst Du also, wem der gehört und meinst, das könnte eventuell derjenige sein, der auf ihn eingezahlt hat.
Nun ja, ich zahle auch eine Menge Geld an mein Finanzamt. Trotzdem wäre mir neu, dass ich Eigentümer desselben sein könnte. Wieso sollte das beim Bausparvertrag anders sein? Berechtigt ist der Vertragsinhaber.
Und der oft gehörte Satz "Ich mache mir einen Bausparer" gehört an sich in die Rubrik "Familienplanung".
Dem auf dessen Namen er läuft gehört der Bausparvertrag.
Sehr fein beobachtet.
Im Sprachgebrauch nimmt man ja seit einger Zeit auch den "Flieger" und nicht das Flugzeug.