Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung
Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

Hallo zusammen,

ich weiß sehr wohl, dass das ganze Netz von Fragen zum Thema WohnRiester gefüllt ist. Dennoch beschäftige ich mich seit kurzem mit folgendem Gedanken, für den ich bis dato noch keine Antwort finden konnte...

Zum Sachverhalt: Im Jahre 2011 habe ich mich zum Kauf einer ETW in Verbindung mit WohnRiester (Schwäbisch Hall) und einem vorfinanzierten BSV (bis 2021) entschieden. Meine Anforderung an die Finazierung (bzw. den Berater) auf Hinblick in Richtung Zukunft war langfristig zu bauen und die ETW nur als Einstieg in die Vermögensanlage zu sehen.

Nun seitdem ich mich damit etwas mehr befasst habe, habe ich ja echt ein Problem damit die ETW zu vermieten resp.zu verkaufen, da ich dann die Förderbeiträge zurückzahlen müsste oder diese innerhalb der nächsten 4 Jahre in die Finazierung des neuen Hauses miteinfließen lassen müsste. (was ich nicht möchte)

Da ich dem Berater damals genau das sagte, dass ich langfristig bauen möchte und die Wohnung dann verkaufen oder vermieten möchte stelle ich mir nun die Frage ob ich aus dem WohnRiester Vertrag irgendwie ohne Vorfälligkeitsenschädigung o.ä. rauskomme. Ich stufe dies als eine Art Falschberatung ein und dies lässt mir einfach keine Ruhe, da ich mir echt Gedanken mache wie die Finanzierung des geplanten Hauses dann aussehen wird.

Nach einem ersten "noch" netten Gespräches mit der Bank habe ich nur erfahren, dass es scheinbar absolut keine Möglichkeiten gibt da rauszukommen. Ich habe das Wort Falschberatung bis dato jedoch noch nicht in den Mund genommen.

Aktuell seiht die Plaung wiefolgt aus: Auf der Suche nach einem Bauplatz, Hausbau in 1-2 Jahren, Vermietung der ETW an meine Mutter.

Ich hoffe ihr könnt mir hierzu einige Tipps geben ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten habe.

Ich bedanke mich schon vorab für viele Ratschläge!

Grüße Felix W.

Bausparvertrag, Falschberatung, Immobilienfinanzierung, Kündigungsrecht, Wohn-Riester
Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Wie nutze ich VWL am besten?

Hallo liebe Community,

ich bin momentan im 1. Ausbildungsjahr und erhalte von meinem Arbeitgeber 40€ für VWL. Dieses Geld will ich mir natürlich nicht entgehen lassen und ich frage mich welcher Sparplan sich dafür am besten lohnt. Ich tendiere ja zum Bausparvertrag, da ich auch noch Förderung vom Staat erhalten würde aber ich bin mir nicht sicher ob es momentan sinnvoll ist einen so langfristigen Vertrag abzuschließen wegen evtl. kommender Geldentwertung etc... Am liebsten würde ich ja die 40€ beiseite legen und dafür Gold oder Silber kaufen, eben Sachwerte weil diese immer ihren Wert haben werden. Aber wenn ich mich nicht irre zählt sowas natürlich nicht als VWL, außer ich würde in Edelmetallfonds oder so investieren aber dass kann man ja nicht mit richtigen Sachgütern vergleichen, oder? Ist ja nichts weiter als Papier und birgt somit auch Risiken. Falls es irgendeine Möglichkeit gibt mit seinen VWL direkt Edelmetalle zu kaufen, lasst es mich wissen, würde mich interessieren.

Ich dachte auch schon daran evtl. 2 Sparverträge abzuschließen, falls das mein Arbeitgeber gestatten würde oder falls es sich überhaupt lohnen würde, und zwar einmal für 20€ in einen Bausparvertrag und dann für 20€ in Fonds. Wobei ich mir mit den Fonds echt unsicher bin, da ich mich damit noch gar nicht auskenne und evtl. am Ende sogar im Minus bin? Fonds sollen ja hohe Renditen haben aber eben auch ein gewisses Risiko. Ansonsten würde ich vermutlich alles in einen Bausparvertrag stecken.

Was meint Ihr dazu, was würdet Ihr mir raten zu tun? Ich meine die 40€ werde ich natürlich selbstverständlich nutzen, nur frage ich mich halt ob es auch Alternativen zum Bausparvertrag / Fondssparen gibt (aber keine Lebensversicherung, Altersvorsorge usw.), in Form von Edelmetallen o.ä.?

Viele Grüße drush20

Gold, Bausparvertrag, Edelmetalle, Silber, vermögenswirksame Leistungen, Fondssparen
BHW Bausparen - hab ich mich verulken lassen?

Hallo Leute,

kennt sich jemand mit dem Bausparvertrag von der BHW (Dispo Maxx) aus und kann mir einen heißen Tipp geben?

Im November 2011 war ich bei der Postbank und habe nach einer Möglichkeit gefragt, immer mal wieder etwas für meine Bafög-Rückzahlung zurücklegen zu lassen. Angeboten wurde mir BHW Dispo MaXX. Ich wollte nichts blindlings abschließen und hab mich wirklich lange beraten lassen ( fühlte mich am Ende auch eigentlich gut beraten) aber heute kam mein erster Kontoauszug und irgendwie häufen sich gerade die Nachteile.

  1. Die 100€ Abschlussprämie, die meine ersten beiden Zahlungen von 50€ schon mal komplett aufgewogen haben. Wwas einen Kontostand von...0 € macht. Ich habe meinen Berater ungefähr hundert Mal gefragt ob das Abschließen eines solchen Vertrages etwas kostet und er sagte immer wieder nein. Ist das nicht schon ein bisschen dreist gelogen?
  2. Muss ich die vollen 7 Jahre lang durchsparen? Oder kann ich mir das angesparte Geld schon vorher auszahlen lassen, falls ich es brauche?

Ich bin drauf und dran hinzugehen und das Konto (auf dem sich ja noch kein Geld befindet) aufzulösen, weil ich Angst habe, durch meine Dummheit Geld zu verlieren. Ginge das nach 3 Monaten überhaupt schon? Und sind die 100 Abschlussgebühr dann verloren?

Ich hab das Gefühl, ich hätte einfach ein ganz normales Sparbuch eröffnen sollen und ärger mich, dass ich mich von den ach-so-hohen Zinsen habe locken lassen.. (zumal ich gar nicht bauen möchte..)

Grüße, Sabine

Sparen, Bausparvertrag, Postbank

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