Wem gehört ein Bausparvertrag?
Ich habe vor 6 Jahren einen Bausparvertrag für meinen minderjährigen Sohn abgeschlossen. Eingezahlt habe nur ich die ganze Zeit. Jetzt habe ich den Vertrag gekündigt und das eingezahlte Geld bekommen. Jetzt möchte meine Exfrau das Geld angeblich für unseren Sohn haben, da der Bausparer ja unserem Sohn gehört hat, bzw. auf dessen Namen ausgestellt war. Muss ich ihr von meinem eingezahlten Geld etwas zahlen? Danke Mattias
4 Antworten
Ich äussere mich jetzt mal zu Sparbüchern, die auf den Namen des Kindes laufen.
Grundsätzlich steht das Guthaben dem Kind zu.
Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn z.B. die Oma das Sparbuch bei sich aufbewahrte und das Kind nichts von dem Guthaben wusste (verkürzt).
In keinem Fall steht das Geld der Mutter zu, um damit laufende Kosten zu bedienen, zu deren Begleichung sie ohnehin aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtung verpflichtet wäre bzw. die auch in dem von Dir gezahlten Unterhalt berücksichtigt sind.
Allenfalls wäre das Guthaben bis zur Volljährigkeit des Kindes zu verwalten. Denn eigentlich steht das Guthaben dem Kind mit Volljährigkeit zu.
Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter war über die Kündigung informiert und hat diese auch mit unterschrieben. Das Geld wurde dann auf das Konto von mir als Einzahler über die gesamte Laufzeit überwiesen. Ist es dann nicht mir frei gestellt wie viel Geld ich meinem Sohn davon gebe? Es sind ja meine Ersparnisse, oder sehe ich das falsch?
Nein, es sind nicht Deine Ersparnisse, denn Du hast auf ein Konto Deines Sohnes eingezahlt.Also gehört es ihm.
Das korrekte Vorgehen wäre eine gemeinsame Entscheidung mit Deiner Frau:
a) Geld ist für das Kind, also wann bekommt es das Kind mit Zinsen.
b) Geld wird für den Unterhalt umgewidmet und jeder bekommt die Hälfte des Geldes und kann eigenverantwortlich entscheiden was er damit macht. Also Du kannst es für den Unterhalt verwenden und sie halt sparen oder für tägliche Kindesausgaben ausgeben.
Ihr habt letztlich für euren Sohn entschieden, ihm sein Geld zu nehmen. Du sieht es falsch, dass es deine Ersparnisse sind. Es waren seine. Wenn der Betrag über 20.000 € liegen würde, wäre der Vorgang auch erbschaftsteuerpflichtig.
Interessant finde ich, warum die Mutter mit unterschreibt, nur um später festzustellen, dass es ja Geld des Kindes ist, das ihm auch zusteht.
Was war die Absicht, als sie die Kündigung mit unterschrieben hat?
Scheinbar ist der Spruch "geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen" nicht Allgemeingut.
Du hast einen auf den Namen deines Sohnes laufenden Vertrag gekündigt? Hast du das alleinige Sorgerecht oder warum konntest du einen auf seinen Namen laufenden Vertrag ohne die Unterschrift der Mutter kündigen?
Ein Eigentumsdelikt, denn du nimmst ihm Geld. Deiner Frau steht es natürlich ebenso wenig zu aber ich würde nicht daran zweifeln, dass sie das Geld nicht für sich will. Um sich Geld von jemand anders anzueignen braucht es etwas kriminelles Potential und das solltest du ohne (sehr) konkrete Hinweise niemandem unterstellen.
Du kannst also jederzeit die Zahlungen in den Vertrag einstellen. Was du ihm geschenkt hat ist aber sein Geld und das sollte es auch bleiben!!! Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du das Geld von dem wahrscheinlich für den Zweck uninteressanten Vertrag umschichten. Es muss aber sein Geld bleiben.
Wenn du das alleinige Sorgerecht nicht hast, macht sich die Bausparkasse, die das Geld an dich ausgezahlt hat, zum Mittäter.
Der Bausparvertrag gehört eindeutig dem Kind und die Eltern sind die Verwalter. Wenn es sich um das einzigste Vermögen des Kindes handelt, muss sogar das Vormundschaftsgericht mit der Auflösung einverstanden sein.
Ein interessanter Link dazu:
https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/
Die Bausparkasse hätte die Auszahlung an dich nicht durchführen dürfen.
Muss ich ihr von meinem eingezahlten Geld etwas zahlen?
Du wirst das komplette Guthaben aus dem Bausparvertrag für dein Kind wieder anlegen dürfen.
Eigentlich sind es nicht "Deine" Ersparnisse.
Du hast das Geld (ich gehe mal davon aus, dass Du während der Einzahlungszeit verheiratet warst) zwar von Deinem Gehalt aber eigentlich aus dem gemeinsamen Haushaltsgeld (Zugewinngemeinschaft) genommen.
Wenn es Dein Geld gewesen wäre, wäre es im Rahmen der Verteilung des Geldes bei der Scheidung aufgetaucht und Deine Frau hätte die Hälfte erhalten.