Kein Sparbuch und keine Einnahmen aus Kapitalvermögen!Falsche Informationen beim Datenabgleich?
Hallo Finanz-Spezialisten,
wie sieht der Fall aus, wenn jemand wieder Wohngeld beantragt hat und er wegen Ergebnisse aus einer Nachprüfung des Datenabgleichs aufgefordert wird, Zinserträge bzw. Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen von dem Kalenderjahr 2012 nachzuweisen, wenn überhaupt so etwas nicht vorliegt?
2012 gab es auch keine Einnahmen, außer die vom Bafög. Kann es sein, dass beim Datenabgleich das Einkommen vom Bafög als Kapitalvermögen als mögliches Kapitalvermögen erkannt wurde und dass das Wohngeldamt das nicht wissen kann? Aber 2012 wurde überhaupt kein Wohngeld beantragt. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb behauptet wird, dass Einkünfte von Kapitalvermögen erzielt wurde.
2 Antworten
Da hast Du etwas mißverstanden: In solchen Fällen wird abgefragt, ob jemand KONTEN hat, nicht, ob aus diesen Konten Kapitalerträge erwachsen sind. Das sind ja noch zwei unterschiedliche Dinge, gerade in Niedrigzinszeiten.
Aber 2012 wurde überhaupt kein Wohngeld beantragt.
Für Kalenderjahre, für die keine staatlichen Transferleistungen beantragt worden sind, besteht auch keinerlei Auskunftspflicht gegenüber dem Staat. Hier gibt es nur eine Antwort: Keine!