Bausparvertrag auszahlen?

3 Antworten

Anzugeben ist m.E. bestehendes Vermögen. Das bestand ja schon vor der Auszahlung.

Unschädlich ist m.W. bei Einzelpersonen ein Vermögen von 60.000,-€.

Du musst alle Einkünfte angeben.

Man sollte grundsätzlich solch höheren Zahlungseingänge angeben.

Dann bist Du immer auf der sicheren Seite.


Peggy2107 
Beitragsersteller
 11.02.2024, 15:37

Bis zu wieviel euro

Alarm67  11.02.2024, 18:43
@Peggy2107

Lässt sich so nicht ohne weiteres beantworten!

Denn dieses kann und wird individuell berechnet.

Aber sofern man sich am Schonvermögen orientiert, geht es wohl in diese Richtung:

"§ 12 SGB II legt ganz genau fest, wer wie viel Vermögen besitzen darf bzw. wie hoch die unterschiedlichen Grundfreibeträge ausfallen und was als Schonvermögen für die Anrechnung tabu ist. Grundsätzlich gilt dabei ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 15.000 EUR pro Person als Schonvermögen."

Aber ändert nichts an meiner Aussage!

Selbst wenn Du mit deinem Vermögen drunter liegen solltest, solltest Du den Zahlungseingang der Bausparkasse dennoch melden.

Andri123  11.02.2024, 19:35
@Alarm67

Das SGB II hat nun allerdings nichts mit dem WoGG zu tun.