Bekomme die Wohnungsbauprämie nach Kündigung des Bausparvertrags nicht ausgezahlt?
Mein Bausparvertrag, 2008 abgeschlossen und 2009 erstmals bespart, wurde von mir gekündigt, da wir das Geld als Eigenkapital fürs Haus gebraucht haben. Die Wohnungsbauprämie bekommen wir nicht, weil sie angeblich bei Kündigung verfällt. Nun ist der Vertragsabschluß aber schon 9 Jahre her, so daß meiner Ansicht nach eine Sperrfrist lange abgelaufen ist, allerdings gelten für unseren Vertrag ja die neuen Regeln ab 2009, wo es keine Sperrfrist mehr gibt, sondern eine unbegrenzte Zweckbindung. Soweit ja auch kein Problem, da die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde. Trotzdem bekommen wir kein Geld obwohl im Gesetz absolut nix davon steht, dass bei Kündigung nach 9 Jahren irgendwas verfällt. Da steht nur "bei Auszahlung..." aber nicht ob diese durch Zuteilung oder Kündigung erfolgt. § 2 Abs. 2 WoPG 1996. Außerdem bin ich seit 2010 voll erwerbsgemindert, allerdings behauptet die Bausparkasse das sei irrelevant, da ich in dem Fall nur die Wohnungsbauprämien BIS 2010 bekommen würde, aber danach nicht mehr. Also meine Frage: ist die Kündigung nach 9 Jahren immer prämienschädlich auch wenn die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde und wo steht das amtlich, denn im Gesetz steht es nicht.
1 Antwort
Hallo Shazadi
Dein Bausparvertrag wurde nach Deiner Aussage 2008 abgeschlossen, also gelten die Änderungen für Verträge seit dem 1. Januar 2009 für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie für Dich noch nicht.
Wikipedia sagt außerdem:
"Vorzeitige Verfügung
Wird vor Ablauf von sieben Jahren (Sperrfrist) seit Vertragsabschluss die
Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt oder geleistete Beiträge ganz
oder zum Teil zurückgezahlt oder... ...(vorzeitige Verfügung), muss die
Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.
Unschädlich ist jedoch die vorzeitige Verfügung, wenn u.a.:
die Bausparsumme ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag
beliehen werden und der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar wohnwirtschaftlich verwendet..."
Wenn das so bei Dir gelaufen ist, muss Du protestieren und Deine Rechte einfordern.
Du erwähnst mehrmals, dass "die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde" Ist das in irgendeiner Form anerkannt worden? Ich denke das könnte wichtig sein. Viel Erfolg b
P.S. Die Berechnung und Gutschrift der WoB dauert immer einige Wochen... Vielleicht liegts daran ?!