Mein Bausparvertrag soll zugeteilt werden, muß ich das so akzeptieren?
Ich habe heute per Post Nachricht meiner Bausparkasse bekommen, in der mitgeteilt wird, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und zum 29.02.2016 zugeteilt wird. Ein weiteres Formular war nicht dabei. Ich hatte den Bausparvertrag seinerzeit im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung an die Sparkasse abgetreten. Nun schreibt mir die Bausparkasse:
Ihr Bausparvertrag ist an die Sparkasse .... abgetreten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Zuteilungswunsch an Ihren Berater der Sparkasse .....
Ich möchte mir den Vertrag aber nicht zuteilen lassen. Zum einen bekomme ich einen Guthabenzins von 2,5 % und andererseits läuft die Zinsbindung der Hypothek bei der Sparkasse noch bis Ende 2017.
Der Tarif nennt sich Vario - Classic mit einem Darlehnszinssatz von 4,5%.
Bevor ich das Gespräch mit der Bausparkasse aufnehme möchte ich mich ausgiebig über meine Möglichkeiten informieren.
Vielleicht kann mir da jemand mit seinen Kenntnissen weiterhelfen.
HaWeGe
7 Antworten
HaWeGe:
Welchen Sicherungswert mißt du einer (gültigen) Zession bei, wenn der Zedent die Auszahlung (= Verrechnung mit dem Grundpfandrechts-Darlehen) der fälligen Leistung (der Bausparkasse) dem Zedenten gegenüber mit dem Argument einer höhereren Verzinsung blockieren könnte?
Die Sparkasse ist aufgrund Zession Neugläubigerin und sie bestimmt. Eine andere Regelung bedarf ihrer Zustimmung.
Da müßte man mal von einem Bankrechtsanwalt prüfen lassen, ob eine solche Blockade oder einengende Regelung noch der aktuellen Rechtslage entspricht;-)
Die Rechtslage hat sich ja in einem Punkten wesentlich weiterentwickelt, z. B. das Widerrufsrecht.
Habe heute morgen mit der Sparkasse telefoniert und es ist alles in meinem Sinne geklärt. Die Sparkasse wird der LBS mitteilen, daß eine Zuteilung nicht gewünscht wird und der BSV weiter bespart wird. Gleichzeitig wird mir demnächst eine Verlängerung ( Vorward ) der Hypothek angeboten.
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
HaWeGe
Also die Abtretungserklärung war ein übliches Standardformular.
Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Hypothekendarlehen zum Zwecke eines ETW-Kaufes. Es läuft noch bis zum 31.12.2017. Es ist von Anfang an Tilgungsfrei gestellt, ich zahle nur die Zinsen. Was mir erst jetzt aufgefallen ist, ist ein Vermerk im Darlehensvertrag mit der Sparkasse unter Besondere Vereinbarungen, der besagt: Das Darlehen ist zurückzuzahlen bei Zuteilung des LBS-Bausparvertrages, frühestens jedoch am 30.12.2007.
Noch einen Tipp zu diesem Forum: Es wäre gut, wenn Du Deine Beantwortung von gestellten Gegenfragen nicht als Antwort, sondern als Kommentar zur jeweiligen Antwort mit der Gegenfrage abgibst. Das ist nicht nur so hier vorgesehen, sondern wahrt auch den Sinnzusammenhang besser.
bei Zuteilung des LBS-Bausparvertrages, frühestens jedoch am 30.12.2007.
Wirklich 2007?
Wenn das Darlehn bei BSV-Zuteilung zurückzuzahlen ist, hast Du ja keine Alternativen. Allerdings müßte die Rückzahlung bei Zuteilung für Dich auch zumutbar sein und dürfte keinen Schaden für Dich bewirken, z. B. eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen einer Zuteilung die vorzeitig zum Ablauf der Zinsbindung ist.
Du hast nun also keinerlei Tilgungsfortschritte erzielt, sondern hast noch die Anfangsschulden. Nun stehst Du vor einem Dilemma: BSV auszahlen lassen (dann ist hoffentlich der Spk-Kredit vollständig getilgt) und danach zu prüfen, ob die sofortige Ablösung des Bauspardalehns durch eine Spk-ungebundene Finanzierung nicht viel günstiger ist. Also unbedingt die vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten des BSV-Darlehns prüfen!
Vielleicht reicht Dein Geld für eine professionelle Rechtsberatung gegen die BSV-Spk-Knebelbedingungen.
PS: Ich weiß immer noch nicht, wann Du das Spk-Darlehn aufgenommen hast.
Der Text lautet: Zur Sicherung aller Forderungen in Haupt- und Nebensache, die dem Gläubiger gegen den Kreditnehmer aus dem genannten Kreditverhältnis zustehen, trete ich hiermit aus dem obengenannten Bausparvertrag an den Gläubiger ab:
das Sparguthaben und den Darlehnsbetrag, soweit dieser nach Zuteilung und Bewilligung fällig wird, bis zum Betrag von insgesamt ....... DM.
einschließlich des Kündigungsrechtes sowie den Anspruch auf Auszahlung eines mir auf Grund dieses Bausparvertrages von der LBS evtl. zu gewährenden Zwischenkredites oder Vorfinanzierungskredites. Die Abtretung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, daß bei Zwischen- oder Vorfinanzierung des Bausparvertrages durch die LBS die abgetretenen Vertragsrechte entsprechend der Höhe der von der LBS an den Gläubiger geleisteten Zahlungen an den Bausparer zurückfallen.Sind Ansprüche auf Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens abgetreten, so fallen zunächst die Ansprüche auf Auszahlung des Bausparguthabens und dann die Ansprüche auf Auszahlung des Bauspardarlehens zurück.Im übrigen wird die LBS von Ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger frei, wenn dieser ihr durch schriftliche Mitteilung die Rückabtretung von Vertragsansprüchen an den Bausparer anzeigt oder erklärt,keine Rechte aus der Abtretung mehr geltend zu machen. Ich erkläre, daß die Rechts aus dem Bausparvertrag anderweit weder abgetreten noch gepfändet oder verpfändet sind.
Danke für diesen Text. Ich habe ihn allerdings (noch) nicht verstanden.
Kannst Du bitte noch etwas zu dem bestehenden Kredit schreiben, z. B. Rang, Bankvorausdarlehn, Beginn der Zinsbindungdauer, Jahr der Vollauszahlung (einfach um ein besseres Bild von der Situation zu bekommen)?
Sicherlich ist die Finanzierung der ETW mit der Sparkasse passiert .
Die LBS Vario - ... ist eine "Tochter" der Sparkassen .
Jetzt schaust du in Ruhe deine Unterlagen durch , und es wird sich alles aufklären.
Du solltest ansonsten mit deinem Kreditgeber in Kontakt treten, nicht mit der LBS.
Gruß Z... .