Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag
Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.
3 Antworten
Hallo,
sieht nicht gut aus. Immerhin wude das ja so unterschrieben.
Gibt s zwei Berater, einen von der Sparkasse und einen von der LBS, die jeder nicht den vollen Überblick hatten ? Oder war das nur einer ? Dann könnte man von eine Falschberatung sprechen, zumindest was das fleißige Besparen betrifft.
2008 gab es auch noch Bausparverträge mit tollen Zinsen, die es so nirgendwo mehr gibt. Ist das keiner davon ?
Viel Glück
Barmer
Hallo JürgenMUC,
was ist denn aus dieser Angelegenheit geworden und wie hast Du Dich mit der LBSBayern geeinigt, die sich ja großzügig zu Wort gemeldet hat?
Hallo JürgenMUC,
bitte melden Sie sich bei uns, damit wir über Ihre Situation sprechen können.
Viele Grüße Tanja Reißenweber Beschwerdemanagement LBS Bayerische Landesbausparkasse Tel. (089) 2171 - 02